Vermieterin meldet sich nicht, nach mündlicher Vereinbarung. Gibt es Rechtliche Möglichkeiten?

3 Antworten

Hallo Max,

leider hast Du mit der Vermieterin keinen offiziellen Vertrag geschlossen, auch wenn sie Dir vielleicht die Wohnung versprochen hat. Andererseits warst Du vor zwei Wochen dort und sie hat Dir zugesagt in den nächsten zwei Wochen würde sie Dir den Mietvertrag zukommen lassen. Vielleicht trudelt er ja die nächsten Tage noch ein...

Selbst wenn sie den Vertrag geschickt hätte, wäre er erst gültig, wenn ihr beide unterschreibt und du auch die Miete mit Kaution überweist.

So hast du eine mündliche Zusage über das Zusenden von Unterlagen gehabt ; - )

Nein, hast du nicht. Schließlich wurde kein Vetrag geschlossen.