Muss ich den Kühlschrank ersetzen?

5 Antworten

Ich bin Vermieter und ganz klar: der Kühlschrank, sofern nicht ausgeschlossen, ist Mietsache und muß vom Vermieter ersetzt werden

Milkywayy9900 
Fragesteller
 02.01.2023, 19:44

Danke! Schreibe ich da am besten einen Brief an die Vermieterin? Was würdest du mir raten?

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Die Küche ist Bestandteil der Mietsache, für die du sogar extra zu zahlen hast. Die Klausel dürfte im Ernstfall keinen Bestand haben.

w18j66909  02.01.2023, 19:28

Rechne mal aus, wieviel du in den acht Jahren für die Nutzung einer alten, gebrauchten Küche bezahlt hast. (40*12*8)

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Vermieter zahlt, es sollte öfter etwas defekt sein bis du eine neue Küche bekommst !

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Zur Mietsache gehörig ist es Aufgabe des Vermieters, diese während der Mietzeit im gebrauchfähigen Zustand zu erhalten. So das Gesetz. Dem entgegenstehende im Mietvertrag klausulierte Vereinbarungen zu Lasten desMieters sind unwirksam.

Stelle dem Vermieter eine Frist zur Wiederherstellung (Reparatur oder gleichwertiger Ersatz) der Gebrauchsfähigkeit und kündige an, dass du bei Verzug selbst für Ersatz/Reparatur sorgen und die Kosten mit der Miete ab übernächstem Monat aufrechnen wirst.

Zitat

Kühlschrank als Mietsache

War die Küche mitsamt Kühlschrank bei Einzug bereits vorhanden und stehen im Eigentum des Vermieters, so gelten sie als Teil der Mietsache als mit vermietet und der Vermieter hat aufgrund seiner Instandhaltungspflicht die Kosten für Reparaturen oder Neuanschaffungen zu tragen.

Woher ich das weiß:Recherche