Sonderkündigungsrecht der Vermieterin bei Einbruch?
Ein Freund von mir ist am 1. Juli 2020 in eine neue Wohnung gezogen. Jetzt wurde am Donnerstag, während er nicht zu Hause war, es war noch hell draußen, bei ihm "eingebrochen" worden. Das heißt, seine Exfreundin hat sich mithilfe eines Schlüsseldienstes Zutritt zur Wohnung verschafft und hat sie anschließend verwüstet, den TV eingetreten, Geschirr zertrümmert usw.
Als er nach Hause kam, war sie noch in der Wohnung zugange. Er hat daraufhin die Polizei geholt.
Jetzt hat das die Vermieterin mitbekommen und möchte ihm deswegen sofort den Mietvertrag kündigen.
Darf sie das?
5 Antworten
Nein, darf sie nicht, denn die kriminelle Handlung einer dritten Person hat nichts mit der Schuld oder Unschuld des Mieters zu tun, es sei denn, dass er die Schäden provozierte. Die Schäden hat nun die Täterin zu zahlen.
Die EX war offenbar Mieterin bei deinem Freund in der Wohnung und hat dem Schlüsseldienst vermutlich den Mietvertrag unter die Nase gehalten. Wie sind die ins Haus gekommen? Deine Freund hat vermutlich das Schloss der Wohnungseingangstür gewechselt. Vielleicht hat die EX sogar noch ein Wohnrecht in der Wohnung, weil sie als Mieterin der Mieterpartei im Mietvertrag steht und einfach nur ausgezogen ist?
Die Kündigung der Vermieterin ist noch nicht in der Welt, und wenn sie käme, wäre sie unwirksam, weil eine Begründung hier nicht nicht ausreichen würde.
Nein, das darf sie natürlich nicht.
Das ist kein Kündigungsgrund.
Nein, sie sollte lieber die Einbrecherin anzeigen.
Nööö!
Gibt keinen Kündigungsgrund!
Und den Schlüsseldienst gleich mit.