Vermieter will Kaution einbehalten?

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Verschlechterungen der Mietsache, die durch die ganz normale Benutzung kommen, gehen gemäß §538 BGB immer zulasten des Vermieters. Grobe Verschmutzungen muss man natürlich beseitigen. Man spricht davon, dass eine Wohnung besenrein zurück gegeben werden muss. Auf Hochglanz muss man eine Wohnung also nicht bringen.

Zu der Schönheitsrenovierung kommt es darauf an, was im Vertrag vereinbart ist, und ob man die Wohnung in einem nicht renovierungsbedürftigen Zustand bekommen hat. Diesen Zustand zum Einzug sollte man für den Streitfall nachweisen können durch ein Protokoll oder Zeugen.

Wenn die Schäden zu Beginn des Mietverhältnisses nicht dokumentiert wurden, kann er das durchaus machen