Vermieter verklagen?

8 Antworten

Ich höre meine Nachbarn wenn sie etwas lauter Reden oder Staubsaugen

Wie Millionen anderer "Leidensgenossen" auch.

Wenn ich am telefonieren bin denke ich immer das mir jemand zuhört,

Wie Millionen anderer "Leidensgenossen" auch.

ist das kein Eingriff in die Privatsphäre? 

Nein, ist es nicht, denn was privat ist, bzw. von Dir privat gehalten werden soll, weißt Du selbst am besten und dementsprechend wirst Du Dich verhalten, nachdem Du erkannt hast, dass die Nachbarn leider alles mithören können.

Kann ich den Vermieter verklagen?

Würden alle Vermieter verklagt, ihre Häuser nachträglich so gegen Schallübertragung zu dämmen, dass man nicht Gespräche in einer Wohnung auch in einer anderen Wohnung mithören kann, würden wohl in kurzer Zeit sehr viele Wohnungen leer und nicht mehr neu vermietet.

Um das zu gewährleisten, müsste man nämlich viele Wohnungen auf annähernd Rohbauzustand zurück bauen. Schon deswegen würde eine Klage sehr schnell scheitern.

Es ist eben in der eigenen Wohnung, wie auch in der Öffentlichkeit. Man kann in einem Park oder auf der Straße ins Telefon brüllen, wie man will. So lange niemand in der Nähe ist, wäre die Privatsphäre sicher. Ist jemand in der Nähe, wird man sich hüten, sensible Gespräche in der Öffentlichkeit zu führen und hat man solche in einer hellhörigen Wohnung, wird man sich den Platz suchen, bei dem am wenigsten Mithörmöglichkeit besteht. Nach Möglichkeit also in einem Raum, der nicht direkt an eine Nachbarwohnung angrenzt. Und in einer Lautstärke, die in angrenzenden Wohnungen allenfalls als unverständliches Nuscheln wahrgenommen wird.

Wenn man nicht will, dass Nachbarn mithören, was so aus Lautsprechern von TV oder Tonwiedergabegeräten kommt, benutzt man Headsets. Alles eigentlich kein Problem, mit dem man andere behelligen muss.

Man kann auch miteinander reden, man muss nicht immer sofort klagen

Wohnen ist nicht verboten.


azubiboy 
Beitragsersteller
 28.04.2021, 15:32

Mal sollte schon dafür sorgen das man nicht alles hört

Rosswurscht  28.04.2021, 15:35
@azubiboy

Leiser saugen ist schwer möglich. Natürlich sollte man auf ein gutes Miteinander achten. Aber normale Wohngeräusche muss man natürlich hinnehmen. Es sei denn, es saugt jemand um drei Uhr morgens.

Nein, so ist das Leben...kannst ja Schallschutz anbringen...

Natürlich kannst du klagen. Man kann jeden wegen allem verklagen. Die Frage ist nur, ob du mit einer Klage durchdringst.

Der Punkt ist nämlich: Der Schallschutz ist bauseitig bedingt. Solange du deinen Nachbarn hörst, während er alltägliche Dinge erledigt und er dabei seine Wohnung sachzweckbezogen im Rahmen seines Mietvertrags korrekt nutzt, nämlich als Familienwohnung, kannst du ihm garnichts. Er darf sogar mitten in der Nacht sein schreiendes Kind beruhigen oder duschen oder 10 x die Treppe runter und wieder hoch gehen. Das gehört alles zur sachgerechten Nutzung des Mietobjekts.

Du müsstest dem Nachbarn nachweisen, dass er die Wohnung nicht sachgerecht nutzt, beispielsweise als Proberaum für den Kirchenchor oder als Werkstatt für seinen Handwerksbetrieb. Diese Gräusche sind dann nicht zweckbedingt einer Familienwohnung.

Und verklagen kannst du nur den Täter. Also den Nachbarn, nicht den Vermieter. Denn der Zweck deiner Wohnung war bereits beim Abschluss des Mietvertrags klar.