Verliert man das Sorgerecht, wenn man die Masern-Impfung des Kindes fälscht?

6 Antworten

Eher nicht. Dafür müssten die Umstände schon sehr prekär seien. Und selbst dann wird es vermutlich nur zu einer Geldbuße kommen. Leider...

Berichte deinen lieben Freundinnen doch einmal von den möglichen Komplikationen einer Maserninfektion.

Klinische Symptomatik

Masern sind eine systemische Virusinfektion mit zweiphasigem Krankheitsverlauf. Sie beginnen mit einem sog. katarrhalischen Stadium, in dem Fieber, Konjunktivitis, Schnupfen, Husten auftreten. Pathognomonisch für die Masern ist ein ebenfalls in dieser Phase auftretendes Enanthem an der Mundschleimhaut, die sogenannten Koplik-Flecken (kalkspritzerartige weiße Flecken). Das charakteristische makulopapulöse Masernexanthem der Haut (bräunlich-rosafarbene konfluierende Flecken) entsteht am 2.-4. Tag nach Auftreten der initialen Symptome. Es beginnt im Gesicht und hinter den Ohren und bleibt 4-7 Tage bestehen. Beim Abklingen ist oft eine kleieartige Schuppung zu beobachten. Am 5.-7. Krankheitstag kommt es zum Temperaturabfall. Eine Masernerkrankung hinterlässt lebenslange Immunität. Der Nestschutz ist bei Kindern von geimpften Müttern häufig 3-4 Monate nach der Geburt nicht mehr nachweisbar. Säuglinge und Kleinkinder sowie Erwachsene ab 20 Jahren haben ein höheres Risiko im Rahmen einer Masernerkrankung Komplikationen zu erleiden.

Die Masernvirusinfektion bedingt eine transitorische Immunschwäche, die Monate bis möglicherweise Jahre andauern kann. In dieser Zeit besteht eine erhöhte Empfänglichkeit für nachfolgende Infektionen. Häufig werden im Zusammenhang mit den Masern bakterielle Superinfektionen, wie eine Otitis media, Bronchitis und Pneumonie sowie Diarrhöen beobachtet. Eine besonders schwerwiegende Komplikation ist die akute postinfektiöse Enzephalitis, zu der es in etwa 1 von 1000 Fällen kommt. Sie tritt etwa 4-7 Tage nach Beginn des Exanthems mit Kopfschmerzen, Fieber und Bewusstseinsstörungen bis hin zum Koma auf. Bei etwa 10-20% der Betroffenen endet sie tödlich, bei etwa 20-30% muss mit Residualschäden des Zentralen Nervensystems (ZNS) gerechnet werden.

Die Subakute Sklerosierende Panenzephalitis (SSPE) stellt eine sehr seltene Spätkomplikation dar, die sich durchschnittlich 6-8 Jahre nach Infektion manifestiert. Nach Literaturangaben kommt es durchschnittlich zu 4-11 SSPE-Fällen pro 100.000 Masernerkrankungen. Kinder haben ein deutlich höheres Risiko. So wurde das Risiko, eine SSPE zu entwickeln, für Kinder, die im Alter von <5 Jahren an Masern erkrankten, auf 30-60 von 100.000 Masernfällen, für Kinder, die im ersten Lebensjahr erkranken, sogar auf rund 170 von 100.000 Masernfällen geschätzt. Beginnend mit psychischen und intellektuellen Veränderungen entwickelt sich ein progredienter Verlauf mit neurologischen Störungen und Ausfällen bis zum Verlust aller zerebralen Funktionen. Die Prognose ist infaust.

Abgeschwächte Infektionsverläufe („mitigierte Masern“) werden bei Menschen beobachtet, bei denen infolge mütterlicher oder transfundierter Antikörper (Neugeborene oder nach Antikörpersubstitution) oder einer nicht vollständig ausgebildeten Immunität nach Impfung (sekundäres Impfversagen) die Virusreplikation beeinträchtigt ist und eine reduzierte Virämie vorliegt. Bei einer nur schwachen Ausbildung des Exanthems ist eine klinische Diagnose erschwert. Die Ansteckungsfähigkeit von akut an den Masern Erkrankten mit einem sekundären Impfversagen gilt als seltenes Ereignis, sie kommt jedoch vor.

Besonders schwerwiegend, atypisch und bisweilen tödlich können die Masern bei Personen mit einer primären oder sekundären Immundefizienz verlaufen. Als besonders schwere Komplikationen gelten die progressive Einschlusskörperchen-Enzephalitis (engl. measles inclusion body encephalitis – MIBE) und Pneumonien, wie die progrediente Riesenzellpneumonie.

Nach Angaben der WHO liegt in entwickelten Ländern die Letalität der Masernerkrankung zwischen 0,01% und 0,1%. In Ländern mit verbreiteter Mangelernährung und hohen Inzidenzen weiterer Infektionen oder bei Personen mit Immundefizienz kann sie bedeutend höher sein. Daten der Todesursachenstatistik (die im Gegensatz zu den IfSG-Meldedaten zum Beispiel auch die Todesfälle nach SSPE berücksichtigt, die bis einschl. 2019 nicht meldepflichtig gemäß IfSG waren) weisen für Deutschland insgesamt 42 Todesfälle aufgrund von Masern bzw. SSPE im Zeitraum 2007 bis 2015 aus. Das entspricht insgesamt etwa 3-7 Masern-assoziierten Todesfällen pro Jahr in Deutschland.

Quelle:https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Merkblaetter/Ratgeber_Masern.html;jsessionid=280906E37D8B4C7CED82168380986690.internet062#doc2374536bodyText6

Weitere Links:

https://www.netdoktor.de/krankheiten/masern/

https://www.infektionsschutz.de/erregersteckbriefe/masern.html

uvm.

scatha  29.12.2020, 15:07

Die Impfung kann die Komplikationen einer Maserninfektion nicht verhindern.
Wer die Masern als Kind hatte, ist sein Leben lang immun. Durch die Impfung hingegen nicht, und als Erwachsener ist man viel gefährdeter.
Dazu kommen die üblichen Spätfolgen der Impfung, insbesondere chronische Autoimmunkrankheiten.

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Das nicht, aber du kannst eine Anzeige wegen Dokumentenfälschung erhalten, bzw dir kann die gesundheitsvorsorge entzogen werden.

Und warum lässt du das Kind nicht impfen?

Willst du dass es an den Masern erkrankt.?

Nemo080 
Fragesteller
 16.07.2020, 11:41

Naja, das kind, das ich kenne, hat Epilepsie und die Impfung könnte verheerende Folgen haben, es hat aber keine Impfunfähigkeitssbescheinigung bekommen

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Nemo080 
Fragesteller
 16.07.2020, 12:07
@frodobeutlin100

Auch wenn es schon mal wegen einer Impfung auf der Intensivstation gelandet ist?

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Das wird teuer, wenn es auffliegt.

Ggf. wird dann halt die Gesundheitsfürsorge entzogen.

Wie kommst du denn darauf.

Das kann strafbar sein, mehr aber auch nicht.

Google doch mal Stichwort Sorgerecht.

Merlin253  16.07.2020, 11:36

Natürlich nicht. Unsinn.

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Elizabeth2  16.07.2020, 11:37
@Merlin253

vermutlich noch nicht mal strafbar, aber immerhin ist es Urkundenfälschung, wobei sich die Frage stellt, ob Impfausweis eine urkunde ist.

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Nemo080 
Fragesteller
 16.07.2020, 11:36

Naja ich wurde gestern gegen Masern geimpft, weil ich noch keine Impfung hatte, und da fiel mir das ein

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vor allen bekommst Du erstmal eine Anzeige wegen Urkundenfälschung

oder wie willst Du das sonst machen ...

hast Du genug auf dem "Kerbholz" ist irgendwann auch das Sorgerrecht in Gefahr

auf jeden Fall rückst Du ganz deutlich in den Blickpunkt des Jugendamtes ...