Verfällt die Garantie bei meinem Laptop?

7 Antworten

Wenn Du ein Gerät in erweiterbaren Bereichen änderst, wie beispielsweise Speicher, ist das kein Eingriff bei dem die Garantie erlischt.

Das kommt darauf an:
Wenn die Geräte es technisch vorsehen, dass eine solche Änderung durchgeführt wird, dann erlischt die Garantie nicht.

Aber: Viel wichtiger wäre das Thema "Gewährleistung" => Sprich die gesetzlichen Regeln.

Wenn du das Gerät dafür öffnen musst, ja da man davon ausgehen kann das nicht alles korrekt war und andere Sachen in Mitleidenschaft gezogen werden konnten. Sollte es möglich sein das Gerät zu erweitern mit zum Beispiel nur einer Klappe gilt die Garantie immer noch.

Die Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers, die er nach Belieben an eigene Vorgaben knüpfen kann. Kann also gut sein mit dem Garantieverlust, kenne aber deine Garantiebedingungen nicht.

Die Gewährleistung ist nicht automatisch weg, gesetzlich vorgegeben. Eine Verweigerung einer Behebung eines Gewährleistungsmangels muss was mit deiner Bastelei zu tun haben. Bei einem Eingriff in den Laptop kann man hier allerdings m.E. weite Verbindungen knüpfen und mindestens Diskussionen sind vorprogrammiert. Das würde am Ende vermutlich zu ewigen Diskussionen und womöglich einer rechtlichen Auseinandersetzung mit fraglichem Ausgang führen mit ewigem Ausfall des Laptops und juristischem Kostenrisiko für dich - da zahlst du einen Schaden vermutlich meist lieber gleich selbst.

Alles in allem also Einstellungssache. Ich persönlich würde es lassen.

Nicht wirklich, nur wenn diese SSD einen Schaden anrichten würde. Das fällt weder unter Gewährleistung noch Garantie