Verdacht das Vermieterin in die Wohnung reingeht?

11 Antworten

Entweder das Schloss austauschen oder erstmal eine Überwachungskamera aufstellen.

Sollte sich dein Verdacht bestätigen, ist das Hausfriedensbruch und somit strafbar.

ZUr Überwachung: Du stellst eine Webcam auf mit Aufzeichnung bei Bewegung und Ausrichtung auf die Wohnungstüre.

Zur Vorsorge: Und dann möchte ich Dir empfehlen, einfach das Schloss auszutauschen! Das ist die einfachste Maßnahme, um fremde Menschen aus der Wohung zu halten. Und vor allem: Das Schloss befindet sich in der von Dir gemieteten Wohnung und Du bist berechtigt, dass Schloss auszutauschen - selbst wenn es sich um eine Schliessanlage handelt.

Achja .. und wenn Dich Deine Vermieterin dann auf das neue Schloss ansprichst, dann weisst Du, dass sie versucht hat, bei Dir hineinzukommen. Sie wird natürlich eine Ausrede erfinden, aber Du selbst weisst Bescheid.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Das Leben war eine harte Schule!

Das würde ich mit Hilfe einer Kamera testen.

Geht sie tatsächlich in die Wohnung rein, wäre das ein Hausfriedensbruch.

Wie andere hier schon schrieben, solltest Du das Schloss tauschen.

Du kannst eine Kamera aufstellen.

Wenn sie reingeht, kannst Du sie wegen Hausfriedensbruch anzeigen.

Oder, harmloser, die Herausgabe des Schlüssels fordern oder das Schloß auf ihre Kosten auswechseln lassen.

Sie darf ohne Deine Zustimmung keinen Schlüssel haben.

Du könntest das Schloss austauschen. Das wäre, was ich schon längst getan hätte. Alternative zwei wäre Kameraüberwachung, aber auf diese must Du beim Zutritt klar erkennbar hinweisen, sonst wäre das ein datenschutzrechticher Verstoß.


Lauchzwiebel11  27.01.2025, 15:14

In seiner Wohnung kann er Filmen wie er lustig ist. Da muss er nicht drauf hinweisen, vor allem nicht wenn sich jemand unrechtmäßig Zutritt verschafft.

McPresley  27.01.2025, 15:27
@Lauchzwiebel11

Nope. Heimliches Filmen von Personen ist auch in der eigenen Wohnung verboten. Auf Google hast Du Zugrifff, oder? Ich ja. Also, neben meiner Schulung im Datenschutzrecht.

Lauchzwiebel11  27.01.2025, 15:38
@McPresley

Ja wenn er Leute zu sich einlädt. In seiner Abwesenheit darf aber sehr wohl eine Kamera das innere der Wohnung filmen, ohne das er Leute die sich unrechtmäßig Zutritt verschaffen darauf hinweisen muss.