Verbotenes Kennzeichen?

6 Antworten

In der Tat ist es ein Mythos, dass diese Kennzeichen verboten seien.

Die Warheit ist, die Zulassungstellen haben das Recht, auffällige Kombinationen zu verweigern und auch teils von oben z.B. von der Landesregierung eine Leitlinie erhalten, die eben klar sagt, was nicht geht z.B. "HJ"

Oft machen sich es die Zulassungstellen aber auch recht einfach. da kriegt eben der Hans-Joachim seine Wunschbuchstaben nicht und man sagt ihm einfach: "Das ist verboten"

Machen kann man dagegen herzlich wenig. außer sich darüber beschweren, dass man nicht ehrlich mit dem Kunden komuniziert. Das allerdings ist nicht verboten von daher wird auch das wenig bringen.

lg, Anna

Das ist nicht grundsätzlich verboten, sondern eher in Kombination mit einer noch auffälligen Zahl am Ende, z.B. "1933". Ich habe eine Freundin, deren Namenskürzel aus SS besteht - sie heißt nunmal so, dass Vor- und Nachname mit einem S beginnen und sie fährt ein Kennzeichen damit und mit Ihrem Geburtsjahr. Das Amt hatte keine Einwände. Ich denke, das ist Ländersache. Einige verbieten die Kürzel, andere geben bestimmte Jahrenszahlen nicht raus, wieder andere verbieten eine bestimme Kombination.

Die Kombination ist nicht generell verboten, weil das jedes Bundesland selbst entscheidet.

Und nicht der Halter "schreibt das drauf", sondern die Zulassungsstelle vergibt das Kennzeichen.

Also kann es in diesem Fall gar nicht verboten sein.

Die verbotenen Kombinationen unterscheiden sich in den Bundesländern - zum Teil sogar auf Ebene der Landkreise ( zb in Nürnberg PU)

Hier findest du eine Liste - die wird laufend angepasst, zb auch Z oder IS mancherorts.

HH ist in bestimmten Kombinationen mit gewissen Ziffern in der Tat nicht verwendbar - aus verständlichen Gründen.

Die Buchstaben an sich sollten kein Problem sein, das sieht man ab und an.

Oceana55 
Fragesteller
 02.10.2023, 07:38

Ah ok danke

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