unwissentlich zu wenig Mitgliedsbeitrag bezahlt. Rückwirkende Forderung möglich? Verjährung

3 Antworten

Soweit ich weiß, gilt für Mitgliedsbeiträge eine Verjährungsfrist von 3 Jahren. Insofern musst du gucken, wann die Beiträge fällig geworden wären und rechst ab dem Zeitpunkt drei Jahre drauf.

Wenn Du hier fragst, ist es ja nicht mehr "unwissentlich" ;D

Der Verein könnte die Mitgliedsbeiträge aber auch noch 3 Jahre nach Fälligkeit einfordern.

Ich würde an Deiner Stelle anders fragen. Du warst über x Jahre Mitglied eines Vereins. Ein Verein ist ein Zusammenschluss von Menschen, die eine gemeinsame Absicht und dazu in regelmäßigen Abständen einen bestimmten Betrag in eine Gruppenkasse einzahlen.

Du solltest Dich also fragen, wie viel Du nachzahlen musst, um dem Geist deiner Gruppe wieder gerecht zu werden.

Ich würde mich an Deiner Stelle schämen, wenn ich neben einem Vereinskollegen stünde!

Ja , wenn es dem Verein oder wo du deinen Mitgliedsbeitrag auffällt , ist es glaub möglich das sie etwas zurück verlangen können .