Pfändungsklärung Vollstreckung? Rechtsschutz wann greift diese?

5 Antworten

Der Gläubiger wird frech???

Ich finde, die Frechheit hier ist die Nichtzahlung des Schuldners.

Gibt es einen vollstreckbaren Titel, kann der Gläubiger so oft versuchen, zu vollstrecken und die entsprechenden Gebühren und Zinsen aufzuschlagen, wie er innerhalb von 30 Jahren möchte!!! Pausen führen da nicht zur Verjährung.

Die Rechtsschutz tritt da nicht ein, wogegen auch??!!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Danke für die antworten.

@Topotec bleib mal Sachlich! Nur weil Du es frech findest, dass der Schuldner nicht gezahlt hat, kannst Du nicht beurteilen! Du weisst den Hintergrund nicht.

Die Rechtsschutzversicherung wird die Anwaltskosten des Schuldners nicht übernehmen. Der Schuldner allerdings wird, sollte ein Titel vorhanden sein, bezahlen müssen. Es reicht wenn in den Jahren dazwischen Versuche der Eintreibung unter nomen wurden, eine Regelmässigkeit ist nicht erforderlich.

wurde der Titel nicht jedes Jahr angemahnt es entstanden immer wieder Lücken, sodass ich der Meinung bin das die Forderung verjährt ist.

Das ist der große Fehler in deiner Überlegung. die Hauptforderung eines gerichtlichen Titels verjährt erst nach frühestens 30 Jahren. Lediglich die noch nicht titulierten Zinsen verjähren, wenn nicht regelmäßig angemahnt wird.

Daher nützt auch ein Anwalt und eine Rechtsschutzversicherung nichts. Der Gläubiger kann jederzeit Vollstreckungsmaßnahmen beauftragen.

Der Gläubiger wird langsam frech und knallt immer wieder Gebühren auf die Forderung ,sodass die Schuld sich erhöht.

Eher dürfte hier der Schuldner als kackenddreist zu betrachten sein, und es ist dem Gläubiger zu wünschen, dass sich die Hauptforderung, sowie alle bisher entstandenen Zusatzkosten, gegenüber dem Schuldner realisieren lassen.