unterschriebener mietvertrag per email abgesagt bekommen

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guten tag hab nach lange suche (8 monate ) ne whg bekommen, mietvertrag ,kaution überweisungszettel und Bankeinzugsermächtigung unterschrieben, wollte noch heute kaution überweisen, schon mich für umzug vorbereitet, bekomme heute per email von markler ne absagt wg "erledigt vermerk 2011" in schufa auskuft

Wenn der Mietvertrag von Mieter und Vermieter unterschrieben ist, dann ist ein Vertrag zustande gekommen.

Eine Absage per e-mail hat geht schon mal gar nicht.

Frage:

Ist der Mietvertrag von beiden Parteien unterschrieben? Bitte als Kommentar unter meiner Antwort beantworten.

MfG

Johnny

sarajaan 
Fragesteller
 26.06.2013, 22:21

erst mal danke für die antwort, die wollten dann mir den vertrag am 01.07 bei whg abgabe geben, bis danhin sollt kaution überweisen, wollte auch heute überweisen, nur mit der gebrüdung negative schufa, aber erledigt vermerk ist doch keine negative eintragung

johnnymcmuff  26.06.2013, 22:33
@sarajaan

Wenn der Mietvertrag also noch nicht zustande gekommen ist, dann haben Sie ein Problem.

Reden Sie nochmal mit dem Vermieter, denn wenn die Schulden bezahlt sind, sollte das doch kein Problem sein.

Da steht ja erledigt.


Sie haben also den Mietvertrag unterschrieben und entweder dem Makler gegeben oder dem Vermieter geschickt, aber Sie haben keinen vom Vermieter unterschrieben Mietvertrag richtig?

Also haben Sie wohl keinen Nachweis über einen Vertrag, man wollte anscheinend mit Ihnen einen Mietvertrag machen.

Ein Mietvertrag ist leider nur wirksam mit Unterschrift Mieter und Vermieter.

Wenn Sie den Vermieter/Makler nicht überzeugen können, sieht es schlecht aus für Sie.

sarajaan 
Fragesteller
 26.06.2013, 22:38
@johnnymcmuff

in der hand hab ich den vertrag nicht , weil die mir den bei der whg abgabe geben wollten, hab nur die überweisungszettel für kaution in der hand

johnnymcmuff  26.06.2013, 22:42
@johnnymcmuff

Sie müssen halt versuchen den Vermieter zu kontaktieren und zu überzeugen, wenn es geht ohne den Makler, ansonsten den Makler bitten, dass Sie nochmal ein Gespräch mit dem Vermieter wünschen.

sarajaan 
Fragesteller
 26.06.2013, 22:51
@johnnymcmuff

achso der makler hat geschrieben,dass er nicht mehr die wohnung verwaltet und sorry, naja hab heute bei der verwaltung angerufen,und die sache erklärt, die dame meinte bla bla und so "nein"hab ihr gesagt, war jung hatte problme und aber sobald ich das geld hatte,hab auch zurück bez. und ich sehe es nicht als negative vermerkt, sondern als postive dass ich meine pflichten nachgehe, sie meinte am ende ok, dann rede ich mit dem inhaber oder mieter , keine ahnung, meine frage ,was ist mit der den unterschriebenen unterlagen, ganz wichtig, Bankeinzugsermächtigung

Mietvertrag ist unterschrieben-fertig. Der Vermieter müßte den Vertrag kündigen.

sarajaan 
Fragesteller
 26.06.2013, 21:47

wie bitte ?

johnnymcmuff  26.06.2013, 21:54

Mietvertrag ist unterschrieben-fertig.

Wenn der Mieter einen Mietvertrag mit Unterschrift des Vermieter und seiner Unterschrift hat, ja.

Der Vermieter müßte den Vertrag kündigen.

Mit welcher Begründung? Vermieterseitige Kündigung geht nicht so einfach,

sarajaan 
Fragesteller
 26.06.2013, 22:22
@johnnymcmuff

hab erledigt vermerkt bei schufa, ist doch keine negative

Wenn der Vermieter auch unterschrieben hat, geht das natürlich nicht mehr so einfach.

sarajaan 
Fragesteller
 26.06.2013, 21:51

das auch nicht per email von merkler

Ein Vertrag kommt durch 2 korrespondierende Willenserklärungen zustande. Das heißt, du hast den Mietvertrag unterschrieben und somit deinen Willen geäußert "Ich möchte Ihre Wohnung, Herr Vermieter, mieten." Diese Willenserklärung stellt das ANGEBOT dar (Bitte nicht sagen, er hat es inseriert blabla, das ist lediglich eine invitatio ad offerendum).

Dieses Angebot geht dem Vermieter zu. Er muss auch unterschreiben, damit der Mietvertrag zustande kommt, kann natürlich auch nö sagen. Selbst, wenn das per Mail und via Makler geht (der ist hier sog. Erklärungsbote, ist also mit der Übermittlung der Willenserklärung beauftragt) Er muss ja nicht an dich seine Wohnung vermieten.

Tut mir Leid, dich enttäuschen zu müssen. Viel Erfolg bei der Wohnungssuche!

Einen bereits unterzeichneten Mitvertrag kann man nicht mal eben so ohne Weiteres annullieren. Da müssen ganz triftige Gründe vorliegen; andernfalls muss gekündigt werden. Und klar: Es fragt sich, wer für bis dahin angefallene Unkosten aufkommt. Ich würde da auch mal flott und ganz genau nachhaken - ich würde nämlich mal vermuten, dass jemand anders bereit ist, eine höhere Miete zu zahlen, wenn die Suche schon so schwierig war. Und DAS ist vor dem Gesetzgeber kein ausreichender Grund, einen unterzeichneten Vertrag mal eben unilateral rückgängig zu machen. Zur Not setzt du dich mit dem Mieterbund in Verbindung.