Unterschreibt man immer unter Mit freundlichen Grüßen bei Geschäftsbriefen?

Das Ergebnis basiert auf 8 Abstimmungen

Ja 75%
Nein 25%

4 Antworten

Ja

Ich mache das eigentlich immer so.

Ja

Normalerweise ja.

Oder "Beste Grüße". Das ist dann aber kurz bevor ich zum Anwalt gehe. ;)

Ja

Ja, in den aller meisten Fällen ist die Grußformel am Ende eines Geschäftsbriefes "Mit freundlichen Grüßen".

emesvau

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – HR-Manager, Ausbilder

Nicht grundsätzlich.

Mit besten Grüßen

Beste Grüße

Habe ich auch schon gelesen.