unterschiedliche Mieterhöhung?

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Ob die unmöblierte Kellerbruchbude, genauso teuer im m² Preis, wie die luxuriös eingerichtete möblierte Wohnung mit Balkon im obersten Stock ist, du fragst?

Hm ... Yoda sagen, erst denken, dann dummes Frage stellen, machen Verweis auf Vertragsfreiheit und lachen sich schlapp xD


BTS10 
Beitragsersteller
 08.02.2017, 12:21

yoda nochmal nachdenken. Wohnungen sind alle vergleichbar groß und gleich ausgestattet. Nur einige Mieter haben eine Mieterhöhung bekommen andere nicht. Nur ein Eigentümer. Mieterhöhungen sind unterschiedlich hoch

cub3bola  08.02.2017, 12:24
@BTS10

Wurde dir ja schon reichlich hier erklärt, er darf das. Warum er jetzt einige Mieten erhöht und andere nicht - nun - frag ihn doch. Wenn es willkür oder Bösartigkeit ist hasste Pech, kannst ja kündigen aber wenn es einen sinnvollen Grund gibt, kannste vllt. was machen bzw. hast wenigstens eine Erklärung.

anitari  08.02.2017, 13:34
@BTS10

Nur einige Mieter haben eine Mieterhöhung bekommen andere nicht.

Na und? Auch da kann der Vermieter frei entscheiden. Die sympathischen kriegen keine oder eine geringere Mieterhöhung, die unsympathischen das maximal machbare.

Scherz bei Seite.

Das die Mieterhöhungen unterschiedlich sind liegt an den unterschiedlichen Mieten. Das einige Mieter keine Mieterhöhung bekommen haben vielleicht daran das noch keine zulässig ist. Auch das gar keine Mieterhöhung möglich ist kann sein.

Gib doch mal bekannt um welche Art Mieterhöhung es geht.

Ja. Maßgebend sind

1) Unterschiedlicher Mietspiegel zum Zeit des Einzugs.

2) Ausstattung der Wohnung.

3) Windrichtung - Sonnenausrichtung.

Jeder Vermieter kann die Miete so festlegen wir er es für richtig hält, wenn es nicht im "Wucherbereich" ist. 

Auch wenn 10 Mieter am selben Tag einen Mietvertrag abschließen, darf der Vermieter mit jedem eine andere Miete  vereinbaren. Es gibt in dieser Hinsicht keinen Gleichbehandlungsanspruch. Es gilt, was jeweils ausgehandelt und vereinbart wird.

Lediglich die Umlageschlüssel für die Betriebskosten sowie die Berechnung der Heiz- und Wassererwärmungskosten müssen in einer Immobilie bzw. Wirtschaftseinheit  einheitlich sein.

Es herrscht Vertragsfreiheit.

Grundsätzlich kann jeder Vermieter mit jedem Mieter einen Einzelvertrag schließen.

Der unterschiedliche Mitpreis ergibt sich schon aus der Tatsache, dass ja nicht alle Mieter gleichzeitig eingezogen sind.

Auch kann eine Parterrewohnung teurer oder billiger sein.