Vermieter hat angekündigt, wegen neuem Anstrichs der Fassade die Miete zu erhöhen, zulässig?

10 Antworten

Das wäre zurückzuweisen. Fassadenanstrich ist keine Modernisierung sondern Instandsetzung bzw. Instandhaltung.

Nein , der Vermieter (ich bin auch Vermieter) ist nicht berechtigt wegen einer Schönheitsreparatur die Miete zu erhöhen.Nur wenn diese den Wohnwert erhöht, wie z.B. "totale Außenisolierung" oder Thermopane Verglasung kann , ich meine 10% auf die Miete umgerechnet werden.

Regenmacher  19.12.2007, 10:50

Es sind 11% der Kosten, die auf die Miete umgelegt werden können.

albatros  04.08.2020, 01:53
@Regenmacher

Nein, nichts, da keine Modernisierung.

Nein,darf er nicht,Anstriche zählen nicht zur Modernisierung sondern zur Erhaltung des Bauwerks.

NEIN, eindeutig, dies ist keine Modernisierungsmaßnahme und aus diesem Grund ist eine Mieterhöhung nicht gerechtfertigt!

Aus diesem Grunde eindeutig nein , handelt sich hier um einen reinen Erhaltungsaufwand (keine Modernisierung, nicht umlegbar).