Unterschied zwischen Grußformeln?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

viele und liebe Grüße verschicke ich an Kollegen oder Freunde oder Familie. Oder wenn ich mit einer Person, die ich virtuell schon seit Jahren kenne (z.B. aus einer Firma, mit der wir zusammen arbeiten) schreibe.

Mit freundlichen Grüßen unterschreibe ich jedweden geschäftlichen und privaten Schriftverkehr, wo ich die Person nicht kenne. Ämter, Behörden, Firmen, Kunden oder wenn ich irgendwo ein Anliegen habe.

Hochachtungsvoll schreibe ich gar nicht mehr und hab ich auch schon ewig nimmer gelesen. Klingt so ein wenig "A++kriecherisch"

EchterNaivling 
Fragesteller
 24.10.2023, 12:51

Vielen Dank!

Das hat mir sehr geholfen.

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Viele Grüße sagt gar nichts. Benutze ich nie

mit freundlichen Grüßen benutze ich in allen offiziellen Angelegenheiteb

Liebe Grrüße nur an Familie und guten Freunden

Hochachtungsvoll nur wenn ich an den Papst schreibe

Stefan860  24.10.2023, 14:15

Beim Papst müsste es doch schon mindestens ""Mit dem Ausdruck meiner verehrungsvollen Hochachtung" oder ähnlich sein?

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NadjaX1970  20.01.2024, 09:19

Dann sollten Sie aber nicht mit einer Antwort vom Papst rechnen, der ist danach nämlich sauer auf Sie.

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"Viele Grüße" schreibt man, wenn man mit der Familie und Freunden Kontakt hat.

"Liebe Grüße" schreibt man der Freundin/Partnerin, dem Freund/Partner.

"Mit freundlichen Grüßen" schreibt man, wenn man mit Ämtern, Behörden, Gerichten Geschäftspartnern korrespondiert.

"Hochachtungsvoll" ist die letzte Form der Höflichkeit.

Die letzte Mahnung, bevor der Vorgang an ein Gericht abgegeben wird, beendet man mit "Hochachtungsvoll".

Bei Behörden, Ämtern, Geschäftspartnern schreibe ich meistens:

"Mit Dank für Ihre Mühewaltung und freundlichen Grüßen"

oder

"Gerne lese ich hierzu von Ihnen und verbleibe mit freundlichen Grüßen"

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Im "professionellen" Briefverkehr ist "Hochachtungsvoll" die höchste Stufe der Verachtung, die man gerade noch schreiben kann. Das sollte man also bei wichtiger Korrespondenz lieber lassen. Extremer ist nur, die Schlussformel ganz wegzulassen.

Im Einzelfall kam bei mir auch "mit der Ihnen gebührenden Achtung" vor, aber da ist schon der ganze Brief hart an der Grenze zur Beleidigung vorbeigeschrammt und wurde per Gerichtsvollzieher übergeben, das ist schon massive Eskalation. .

Mit freundlichen Grüßen ist neutral.

Die "lieben Grüße" wären mir für den geschäftlichen Bereich schon zu persönlich, aber sie kommen durchaus vor.