Unterschied Regierungsinspektor und Steuerinspektor?
Hallo zusammen,
ich habe 2 Ausbildungsangebote von verschiedenen Finanzämtern erhalten. Einmal heißt es "Regierungsinspektor" und einmal "Steuerinspektor". Beides im gehobenen Dienst. Im Internet werde ich nicht richtig schlau, was da der Unterschied ist. Könnte mir das evtl. jemand erklären?
Danke!
LG
5 Antworten
Die Fachrichtung, in der Du tätig werden wirst - der Steuerinspektor im Finanzamt, der Regierungsinspektor in der allgemeinen Verwaltung; die Besoldung ist identisch.
Der Unterschied besteht nur darin, dass Inspektoren, die in der Landesfinanzverwaltung tätig sind, als 'Steuerinspektoren' bezeichnet werden.
Die ist falsch. Steuerinspektoren behalten ihren Titel auch dann, wenn sie bei Mittelbehörden in der Finanzverwaltung tätig sind.
In deiner Antwort steht:
Und der Regierungsinspektor bei den Landesämtern für Steuern des jeweiligen Bundeslandes,
Warum sollte sich der Titel ändern, wenn jemand statt in einem Finanzamt bei einer Mittelbehörde der Finanzverwaltung tätig ist?
Da ich schon öfters mit der früheren Oberfinanzdirektion in Koblenz, heutiges Landesamt für Finanzen Kontakt hatte, weiß ich, dass es dort Regierungsinspektoren gibt.
Bei örtlichen Finanzämtern in Rheinland-Pfalz habe ich dies noch nie gehört.
weiß ich, dass es dort Regierungsinspektoren gibt.
Mag sein. Das liegt aber daran, dass die Oberfinanzdirektionen auch Abteilungen hatten, die für andere Dinge als Steuern zuständig waren.
Richtig z.B. für die Beihilfeabrechnungen der Landesbeamten Rheinland-Pfalz und für diese Tätigkeit ist heute das Landesamt für Finanzen zuständig.
Regierungsinspektor ist die Dienstgradbezeichnung im gehobenen Dienst mit Besoldungsgruppe A9
In der Finanzverwaltung der Länder heißt der denn einfach nur Steuerinspektor
Also ein Regierungsinspektor, der im Finanzamt tätig ist, heißt Steuerinspektor?
Ist komisch; ein Finanzamt kann eigentlich keinen Regierungsinspektor ausbilden, da die Finanzämter in allen Bundesländern außer den Stadtstaaten reine Steuerbehörden sind. Und die Steuerverwaltung hat auf den Ämtern nur Steuerinspektoren.
Regierungsinspektoren gibt es nur in den allgemeinen Verwaltungen.
Na ja, auch ein Finanzamt hat eine interne Verwaltung etwa in Form einer Personalstelle - da wäre ein Regierungsinspektor nicht nur denkbar, sondern aufgrund der etwas abweichenden Ausbildungsinhalte sogar sinnvoller als ein Finanzinspektor, der sich eben im Steuerrecht besser auskennt.
Finanzämter haben keine Personalstellen; zumindest nicht in den Bundesländern die ich kenne. Personalsachen macht die Mittelbehörde.
Der Amtsleiter des Finanzamtes hat einen Sachbearbeiter als rechte Hand, der sich um die interne Verwaltung kümmert. Der kommt aber (leider) aus der Steuer; ist eine heißbegehrte Stelle, da die Stelle eine Stellenbewertung hat wie sonst nur bei Sachgebietsleitern.
Dann ersetze Personalstelle durch Hausverwaltung - einen inneren Dienst (Hausmeister, Botendienst etc.) haben alle ...
Die Personalstelle heißt beim Finanzamt Geschäftsstelle.
Die Geschäftsstelle ist direkt dem Sachgebiet des Vorstehers zugeordnet.
Die Geschäftsstelle selbst wird vom Geschäftsstellenleiter geleitet; in seinen Arbeitsbereich gehört sowohl die eigentlich Geschäftsstelle mit dem Vorzimmer des Vorstehers, der Zeiterfassung, der Führung der Personalnebenakten (die offiziell nicht existieren dürften), die Verwaltung der Haushaltsmittel, sofern das Amt überhaupt über eigene Mittel verfügt. Dem Geschäftsstellenleiter ist dann noch das Personal unterstellt, dass nicht im steuerlichen Bereich arbeitet, wie z.B. die Bearbeiter der Poststelle, angestellte Reinigungskräfte und angestellte Hausmeister, sofern sowas noch vorhanden ist.
Da die Tätigkeit des Geschäftsstellenleiters überhaupt nichts mit Steuerrecht zu tun hat, wäre es sicher von Vorteil wenn dafür jemand verwendet wird, der in der allgemeinen Finanzverwaltung oder der Innenverwaltung gelernt hätte, denn bei denen gehören Dinge wie Personalwesen und Haushalt zur Ausbildung.
Das wird aber nicht gemacht, zumindest nicht in den sieben Bundesländern in die ich gute Kontakte habe. Da die wesentlichen Entscheidungen in den Bereichen Haushalt und Personal von der Oberfinanzdirektion (sofern noch vorhanden) oder von den Landesämtern für Steuern getroffen werden, ist entsprechender Sachverstand im "nachgeordneten Bereich" nicht nötig; das kann auch ein Steuerrechtler mit etwas Anleitung.
Und hier schließt sich dann wieder der Kreis. Zumindest ich kenne keine Finanzamt, außerhalb der Stadtstaaten, dass Personal im Bereich allgemeine Finanzverwaltung oder Innenverwaltung ausbildet und nur in diesen Bereich wird man nach der Ausbildung zum Regierungsinspektor ernannt.
Die Steuer hat nur Steuerinspektoren; selbst Regierungsinspektoren die einen horizontalen Laufbahnwechsel absolvieren werden nach der Probezeit zu Steuerinspektoren ernannt.
Bei welchen Behörden und in welchen Bundesländern hast du dich denn beworben.
Ich vermute, dass der Steuerinspektor bei den örtlichen Finanzämtern zu finden ist.
Und der Regierungsinspektor bei den Landesämtern für Steuern des jeweiligen Bundeslandes,
wie z.B. in Rheinland-Pfalz
eher umgekehrt