Unterschied Menschenrechte und Grundrechte?
Ich check den Unterschied einfach nicht
6 Antworten
Grundrechte:
"I. Die Grundrechte | Das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland | bpb.de" https://www.bpb.de/themen/menschenrechte/grundgesetz/44187/i-die-grundrechte/
Menschenrechte:
"Menschenrechte: Diese Rechte hat jeder Mensch" https://www.lpb-bw.de/menschenrechte
Menschenrechte und Grundrechte sind das gleiche. Im Grundgesetz ist ein Menschenrechtskatalog in den ersten Artikeln. Diese hat man Grundrechte genannt. Man hätte sie aber auch Menschenrechte nennen können. Beide Begriffe kann man also üblicherweise Synonym verwenden.
Menschenrechte gelten für alle Homines sapientes.
Grundrechte sind Rechte im juristischen Sinne. Sie gelten für alle Bürger eines Rechtsgebietes.
LG und schönen Tag
Menschenrechte gelten universell für alle Menschen weltweit, unabhängig von ihrer Staatsbürgerschaft oder ihrem Wohnort. Grundrechte sind dagegen in nationalen Verfassungen verankert und gelten nur innerhalb des jeweiligen Staatsgebiets.
Aber wenn sie für alle Menschen weltweit gelten worin unterscheiden sie sich dann?
Aber dann ist das doch genau das selbe wie Grundrechte
Ja natürlich sind Menschenrechte überall gleich. Sie werden nur leider nicht überall anerkannt und angewendet
Menschenrechte beziehen sich auf die UNO Deklaration der Menschenrechte, die gelten universell auf der Geld ganzen Welt für jeden Menschen. Leider sind die nicht so richtig einklagbar, das sieht man am Beispiel China.
Grundrechte bezieht sich auf das Grundgesetz, die sind im Rahmen und Geltungsbereich des Grundgesetzes einklagbar
Menschenrechte hat jeder Mensch, der sich in Deutschland aufhält. Grundrechte nur, wer auch Deutscher ist. Typisches Beispiel das aktive und passive Wahlrecht, also wählen dürfen und gewählt werden zu dürfen (Abgeordneter, Bürgermeister).
Nein, es wird je nach Grundrecht ggf. differenziert (Wahlrecht hat Voraussetzungen wie Alter und Staatsangehörigkeit - Gleichbehandlungsgrundsatz gilt für alle...)
Die Menschenrechte sind nicht auf den Aufenthalt in Deutschland begrenzt. Die Grundrechte sind nicht auf die Staatsangehörigkeit begrenzt. Das GrundRecht auf Entfaltung der Persönlichkeit oder körperliche Unversehrtheit betrifft natürlich sämtliche Menschen die sich in Deutschland aufhalten
Sind die Menschenrechte dann in jedem Land gleich?