Unterschied bei überholen eines linienbus blinker und warnblinker?

4 Antworten

Steht der Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht weist der Bus auf eine mögliche Gefahr hin. Hier gilt es dann zu beachten das ein Vorbeifahren nur mit Schrittgeschwindigkeit erlaubt ist, ebenfalls darf nur vorbeigefahren werden wenn eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist.

Dies gilt auch bei mehrspurigen Straßen und gilt erstmal auch für den Gegenverkehr. Der Gegenverkehr ist nur davon ausgenommen wenn die Fahrbahnen baulich voneinander getrennt sind. Dies kann durch einen Grünstreifen erfolgen, oder durch z.B. ein Zaun.

Steht der Bus mit eingeschaltetem Richtungsanzeiger 'Rechts' bedeutet das für den nachfolgenden Verkehr erhöhte Vorsicht. Ein Vorbeifahren ist erlaubt, allerdings nur mit mäßiger Geschwindigkeit. Unter mäßiger Geschwindigkeit versteht man je nach Situation 20 - 30 km/h.

Steht der Bus mit eingeschaltetem Richtungsanzeiger 'Links' bedeutet es das der Bus die Fahrt fortsetzen möchte. In dieser Situation muss man dem Bus nach Möglichkeit die Weiterfahrt ermöglichen. Dies bedeutet das man entweder anhält oder wenigstens die Geschwindigkeit soweit verzögert das der Bus die Fahrt fortsetzen kann. Man ist nicht dazu gezwungen eine Vollbremsung hinzulegen, dies würde den nachfolgenden Verkehr unnötig gefährden.

Fährt der Bus mit eingeschaltetem Warnblinklicht ist das Überholen untersagt.

Steht der Bus mit  eingeschaltetem Richtungsanzeiger  'Rechts' bedeutet das für den nachfolgenden Verkehr erhöhte Vorsicht. Ein  Vorbeifahren ist erlaubt, allerdings nur mit  mäßiger Geschwindigkeit. Unter mäßiger Geschwindigkeit versteht man je nach Situation 20 - 30 km/h.

Kannst Du bitte kurz die Quelle dafür benennen. Ich habe zwar auch davon gehört, aber auf Busgeldkatalog.de steht davon nichts 🤔

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@Zwicknick

Das ganze lässt sich am ehesten mit §3 (2a) der StVO "Geschwindigkeit" begründen.

Bei einem Linienbus ist davon auszugehen das sich Kinder, hilfsbedürftige und ältere Menschen im Fahrzeug befinden.

Dies trifft dann aber nur auf einen Linienbus zu, ein Fern-/Reisebus ist davon nicht betroffen.

Wenn man eine genauere Begründung zu dem ganzen sucht dürfte man am ehesten in einem Kommentar des Straßenverkehrsrecht fündig werden, ein möglicher Kommentator wäre da 'König'.

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@olfinger

Ok, das trifft ja grds. wortwörtlich auf den Warnblinker zu. Ich bin jetzt davon ausgegangen, es gäbe irgendeine rechtliche Festlegung in Bezug auf "Blinker rechts". Erhöhte Vorsicht, gilt ja grds. bei Bussen. 😉

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@Zwicknick

Es gibt so manches was in der StVO eher schwammig ausgelegt ist, irgendwie müssen aber auch die Anwälte gerechtfertigt sein. :D

Was ebenfalls nur sehr wenige wissen und in der StVO so nicht direkt zu finden ist, ist der Vorrang im Bezug auf Fußgänger hinter einer abknickenden Vorfahrtstraße.

Generell ist es ja so das man beim Abbiegen in eine andere Straße dem Fußgänger den Vorrang zu geben hat, ausgenommen natürlich es ist explizit anders geregelt.

Folgt man einer abbiegenden Vorfahrtsstraße ist der Fußgänger zum Vorrang berechtigt wenn er an dieser Stelle die Straße überqueren möchte, auch obwohl dieser Vorgang kein Abbiegen im eigentlichen Sinne darstellt.

Da es aber einfach kaum jemand weis und die Gesetzgebung eingesehen hat das es eine gefährliche Situation darstellt findet man bei solchen abknickenden Vorfahrtstraßen häufig bauliche Hindernisse für Fußgänger (wie etwa Ketten die am Übergang hindern sollen).

Mir wäre jetzt auch kein Paragraph aus der StVO bekannt der diese Situation explizit regelt, auch §9 der StVO "Abbiegen" drückt sich da nicht deutlich aus da es im eigentlichen Sinn kein Abbiegen ist wenn man einer abknickenden Vorfahrtstraße folgt.

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@olfinger

Das war mir jetzt auch nicht bewusst 🤔

Gut zu wissen 😉 Danke!

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Hat der Bus den rechten Blinker an, gelten für Dich keine besonderen Auflagen (außer Obacht und erhöhte Vorsicht).

Hat ein Linien- oder Schulbus einen Warnblinker während der Fahrt an, darf er nicht überholt werden.

Steht er hingegen mit angeschaltetem Warnblinklicht, darf in beide Richtungen nur mit Schrittgeschwindigkeit (4-7kmh) vorbeigefahren werden. Das gilt nicht für den Gegenverkehr, wenn eine bauliche Trennung zwischen den Fahrbahnen existiert.

https://www.bussgeldkatalog.org/bus-ueberholen/

Wenn der Bus bloß rechts blinkt, darfst du ihn im Schritttempo überholen. Du musst aber damit rechnen, dass direkt vor dem Bus jemand über die Straße geht und dementsprechend noch einmal extra vorsichtig sein.

Das gilt aber nur, wenn es keine extra Haltestellenbucht gibt. Sollte es so eine Bucht geben, darfst du zwar mit normaler Geschwindigkeit vorbeifahren, musst aber aufpassen, ob vor dem Bus jemand auf die Straße rennt. Dasselbe gilt auch, wenn ein Bus auf der Gegenfahrbahn hält.

Wenn der Bus warnblickt, darfst du ihn nicht überholen. Das machen vor allem Schulbusse, weil man da davon ausgehen muss, dass die Schüler komplett ohne zuerst zu schauen über die Straße rennen. Übrigens darfst du auch als Gegenverkehr nicht an einem Bus mit extra Buswarnleuchte vorbeifahren.

Wenn der Warnblinker anhat, darfst du den GAR NICHT überholen!

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ist einfach so

Ausgehend davon das der Fragesteller einen Bus an der Haltestelle meint ist das Manöver kein Überholen sondern ein Vorbeifahren.

Ein Vorbeifahren ist zulässig unter Berücksichtigung der Geschwindigkeit und des Verkehrs. Wenn eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist darf mit Schrittgeschwindigkeit daran vorbeigefahren werden.

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@olfinger

Falsch, denn der Bus schaltet den Warnblinker schon beim einfahren in die Haltestelle ein. Vorbeifahren ist es erst dann, wenn der Bus steht - bis dahin ist es überholen. Zudem hatte der Fragesteller explizit nach "Überholen" gefragt - und das ist nun einmal untersagt.

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@Flausen

Da gebe ich dir vollkommen Recht, hier gilt es den Unterschied zwischen "überholen" und "vorbeifahren" zu beachten.

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