Unterschied ABE und "E-Geprüft" ~ Wie funktioniert das mit dem TÜV?
Servus Community! ^^ Werde in einem Monat 16, habe die Theorieprüfung schon hinter mir und habe mir nun ein Motorrad gekauft. Eine KMX aus dem Jahre 1998. Alles läuft super und sie sieht auch ganz nett aus, jedoch würde Ich mir ein "sportlicheres" Design wünschen. Gedacht → Getan habe Ich, da das Budget nicht ganz ausgelastet war ein paar sachen bestellt. Lichtmaske, Blinker, KZHalter, Kotflügel uvm... Natürlich habe Ich darauf geachtet, dass alles eine ABE hat oder "E-geprüft" ist, aber was macht das jetzt genau?
1) Wo ist diese ABE oder die Prüfnummer? (Es lagen keinerlei Zettel bei)
2) Was ist der Unterschied zwischen ABE und E-Geprüft?
3) Muss Ich trotzdem Alles eintragen lassen?
4) Kann der TÜV auch ABE-lose Dinge eintragen?
5) Was kosten Eintragungen
Danke für alle Antworten <3 ^^
1 Antwort
Bei Leuchten mit E1 prüfzeichen braucht man nichts eintragen lassen (sofern das Teil für das Fahrzeug ist). Wenn du ein zubehörteil mit ABE kaufst und dein Model drinsteht dann brauchst du auch nichts eintragen lassen. Die ABE musst du aber bei dir führen. Die ist meist mit handbuch dabei. Wenn nicht kann man diese auch oft bei der Herstellerseite als PDF laden und dann ausdrucken. Falls nicht den Service anfragen.
Wenn du ein zubehörteil mit ABE kaufst und dein Model drinsteht dann brauchst du auch nichts eintragen lassen.
Stimmt nicht ganz, es hängt davon ab, welche auföagen der ABE erfüllt werden müssen.
Eine Änderungsabnahme kann durch eine Aufage in der ABE gefordert werden oder sich daraus ergeben, dass andere Auflagen bezüglich sich gegenseitig beeinflussender Änderungen nicht eingehalten wurden.
z.B. Du verbaust Fahrwerksfedern mit ABE, dann ist IMMER eine Auflage, dass die Bereifung serienmäßig sein muß, bei Felgen mit ABE muß die Federung serienmäßig sein, hat man nun beides geändert, ist eine Änderungsabnahme vorgeschrieben, auch wenn beide Umbauten jeweils für sich alleine mit ABE gefahren werden dürfen.
Also IMMER erst die ABE durchlesen und die Auflagen beachten, in ca 25% der Fälle ergibt sich auch den Auflagen eine Pflicht zur Änderungsabnahme