Untermieter (arbeitslos und privatinsolvent) zieht nicht aus. Was darf ich tun?

6 Antworten

Auch wenn er in der Privatinsolvenz ist, könnte er ja seine Miete zahlen. Wenn er nicht mit der Miete in Verzug ist, könntest du ihm in einem normalen Mietverhältnis auch nicht mit dieser Begründung kündigen. Im Untermietverhältnis sieht das natürlich anders aus.

  1. Hast du eine Vermieter-RS? Ansonsten nein.
  2. Wenn er nicht gezahlt hat, kann er auch keine Möbel mitnehmen.
  3. Miete wird vom JC gezahlt? Wohin? Wenn er das nicht ändert, zahlen die klar weiter.
  4. zwingen kannste ihn zu nix
anitari  20.10.2014, 13:27
Hast du eine Vermieter-RS? Ansonsten nein.

Guter Hinweis.

Eine normale Privathaftpflicht reicht hier nicht.

Goody313 
Fragesteller
 20.10.2014, 13:33

Danke für den Hinweis unter 1. Aber bei 2. ist gemeint, wenn er über die Vertragsdauer hinaus bei mir wohnt und ich ihn nicht loswerde, kann ich ihm dann zumindest die Mitbenutzung der Geräte untersagen. Ich meine wirklich nur meine Elektrogeräte und Geschirr, welches ich alles angeschafft habe.

Mit welcher Begründung hast Du ihm gekündigt?

Punkt 2 . hat nichts mit dem Mietvertrag zu tun.

Kann ich dem Untermieter jegliche Mitbenutzung der Küche und aller Gerätschaften untersagen?

Nein. Für die Nutzung zahlt er ja u. a. Miete.

Zu Punkt 3: Das Jobcenter ist nicht Dein Vertragspartner.

zu Punkt 4: nein

Zu Punkt 1: Nur wenn Aussicht auf Erfolg eines Prozesses besteht.

Goody313 
Fragesteller
 20.10.2014, 13:14

Ich hab mit der Begründung "Eigenbedarf" gekündigt. Der Nachmieter ist im übrigen mein Zwillingsbruder. Und letztendlich ist vertraglich nur vereinbart die Nutzung des Bad, 1 Raum und die Mitbenutzung der Küche war unter der Prämisse des Einkaufs geregelt. Diese Zahlung wurde nie geleistet. Ist das nicht eine Form des Vertragsbruches? Gibt es eine Möglichkeit den Druck legal zu erhöhen auch neben der Klage?

anitari  20.10.2014, 13:26
@Goody313

Hast Du den Eigenbedarf auch nachvollziehbar begründet?

Einfach nur Eigenbedarf für den Bruder reicht nicht.

Allerdings der Zeitpunkt bis zu dem der Mieter der Kündigung hätte widersprechen können dürfte verstrichen sein.

Aber heute ist der 20.10.

Also noch 10 Tage hin. Und ein Zimmer räumen braucht es ja nur wenige Stunden.

Mehr als abwarten kannst Du im Moment leider nicht.

Und letztendlich ist vertraglich nur vereinbart die Nutzung des Bad, 1 Raum und die Mitbenutzung der Küche war unter der Prämisse des Einkaufs geregelt. Diese Zahlung wurde nie geleistet. Ist das nicht eine Form des Vertragsbruches?

Des rein privaten Vertrages zwischen Euch als Bewohner, aber nicht des Mietvertrages.

anitari  20.10.2014, 13:40
@anitari

Noch 2 wichtige Punkte.

  1. Ist die Kündigung nachweisbar und vor allem in Schriftform erfolgt?

  2. Hast Du in der Kündigung oder schon im Mietvertrag einer stillschweigenden Fortsetzung des Mietverhältnisses nach Vertragsende widersprochen?

Wenn nicht hol das, falls er am 31.10. nicht auszieht, ganz schnell binnen 2 Wochen nach.

Goody313 
Fragesteller
 20.10.2014, 13:41
@anitari

Die Zahlung zur Mitbenutzung der Küche wurde im Mietvertrag geregelt. Also müsste es doch auch Bestandteil sein.

Und doch bei Teiluntervermietung brauch ich keinen besonderen Grund. Zumal auch im Mietvertrag geregelt ist, dass ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden kann (beidseitig) und das ist bei Teiluntervermietung schon großzügig. Ein Teiluntermieter genießt ja im übrigen nicht den vollumfänglichen Mieterschutz.

Goody313 
Fragesteller
 20.10.2014, 13:47
@anitari

Natürlich ist die Kündigung schriftlich erfolgt und ich habe sie mir auch von ihm unterschreiben lassen. Also dieses Problem besteht nicht. Ich denke ich bin nicht ganz grün hinter den Ohren, was das Thema angeht. Was ich suche, sind nützliche hinweise, wie ich ihm das Wohnen bei mir legal unerträglich machen kann. Jetzt sitzt er quasi wie eine Made im Speck ohne dafür was zu leisten. Nutzt alles mit, hat aber nichts dafür gezahlt, nichts mit zum Haushalt beigesteuert. Und im übrigen Warte ich noch auf 670,00€ Stromkostenzahlung. Hier habe ich bereits die 3. Mahnung geschrieben.

Strom zählt ja nur leider nicht zu den Mietkosten. Ich werde die Stromkosten von der geleisteten Kaution einbehalten und eine Rechnung darüber ausstellen.

anitari  20.10.2014, 13:52
@Goody313
Zumal auch im Mietvertrag geregelt ist, dass ohne Angabe von Gründen mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt werden kann ( beidseitig)

Das sieht das Mietrecht aber anders. Danach darf nur der Mieter ohne Angabe von Gründen fristgerecht kündigen.

Der Vermieter nur in ganz wenigen Ausnahmefällen.

Ein Teiluntermieter genießt ja im übrigen nicht den vollumfänglichen Mieterschutz.

Wenn er den Wohnraum unmöbliert gemietet hat schon.

Goody313 
Fragesteller
 20.10.2014, 14:24
@anitari

Also wenn er zum 01.11.2014 nicht draußen ist, was kann ich dann unterm Strich neben der Räumungsklage tun?

Dann erhalte ich ja auch keine Miete mehr! Kann ich dann nicht meine gesamten Geräte wegschließen?! Ich meine ihm gehört gar nichts. Mir schwebt vor ihm nur seinen Raum inklusive Strom zu überlassen und die Mitbenutzung des Bades. Wäre das illegal? Wie gesagt, die Wohnung ist ursprünglich ohne Einbauküche. Diese Küche habe ich gekauft inklusive aller Geräte und die vertragliche im Untermietvertrag vereinbarte Zahlung wurde nie geleistet. Das müsste doch rechtens sein?!

anitari  20.10.2014, 14:29
@Goody313
Also wenn er zum 01.11.2014 nicht draußen ist, was kann ich dann unterm Strich neben der Räumungsklage tun?

Nichts.

Solche Situationen sind immer schwierig. Ich habe während meiner WG-Zeit ständig im Bekanntenkreis komische Sachen mitbekommen. Da waren Mieter von einem auf den anderen Tag weg. Dann musste der Vermieter alle Möbel kostenintensiv einlagern usw Wie ist denn die Mitbenutzung der Küche im Mietvertrag geregelt? Oder wurde einfach nur der Raum vermietet? Jedenfalls stand in meinem Mietvertrag immer was über die Nutzung anderer Räume...man hat echt nur Ärger mit sowas, wie du schon gesagt hast, Räumungsklage. Der hat natürlich als Arbeitsloser schon eigene Sorgen, aber vielleicht kannst du ihm das Leben ja etwas zur "Hölle" machen...indem du die Kaffeemaschine (die ja anscheinend dir gehört?) in dein Zimmer stellst oder die Töpfe und Pfannen wegnimmst, dass er nicht mehr damit kochen kann...dass du morgens mal die Bohrmaschine rausholst und Bilder an die Wand hängst...dass du deinen (?) Internetanschluss für ihn nicht zugänglich machst oder sonst was...ich kenne einige, nicht gerade die feine englische Art, die Leute mit "Baustellen" rausgeekelt haben...

Goody313 
Fragesteller
 20.10.2014, 13:18

Ja ich habe auch schon an solche Sachen gedacht, aber im Gegenzug will ich auch keine Unterlassungsklage und werde ihn dann gar nicht mehr los. Das wäre dann der Worst-Case... :D

Wie gesagt, die Mitbenutzung der Küche wurde unter dem Vorbehalt des Einkaufs von 500€ vereinbart.

Ja alle Gerätschaften gehören nachweislich mir. Kann ich zumindest die dann wegschließen? Also meinen Jura Vollautomaten und meine ganzen anderen kleineren Geräte? Und letztendlich ist eine Waschmaschine und eine Spülmaschine doch auch nur Zugeständnis von mir und haben mit der Mietzahlung nichts zu tun oder?

ich bin Hauptmieter einer Wohnung und habe einen Raum untervermietet. Also es besteht eine Teiluntervermietung mit Untermietvertrag. Ich habe dieses Mietverhältnis gemäß der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist von 3 Monaten gekündigt.

Ohne entsprechende Begründung ist Deine Kündigung unwirksam.

Zu 1: Wenn keine spezielle Versicherung abgeschlossen wurde, dann nicht.

Zu 2: Nein.

Die Miete wird vom Jobcenter gezahlt. Ist das Jobcenter bei Nichtauszug auch Schadensersatzpflichtig bzw. kann ich erwarten, dass die Miete auch über das Mietverhältnis hinaus bei Nichtauszug gezahlt wird?

Das Jobcenter ist nicht Vertragspartner.

Zu 4: Nein.