Unterhalt zahlen obwohl das Kind mit 19 die Schule abgebrochen hat?

13 Antworten

Unterhalt muss dein Freund dem volljährigen Sohn nicht zahlen, außer

  • dieser besucht noch die Schule oder befindet sich in einer Erstausbildung
  • UND
  • er muss diesen Unterhalt auch einfordern!

Dein Freund kann die Zahlungen einstellen (hätte er schon mit dem 18. Geburtstag machen können) und der Sohn muss dann, wenn er Unterhalt fordert, erst einmal nachweisen, dass er überhaupt noch berechtigt ist, Unterhalt zu bekommen.

Im übrigen ist mit Volljährigkeit des Kindes auch der andere Elternteil verpflichtet, Barunterhalt zu zahlen (sofern halt überhaupt Anspruch besteht), d.h. für deinen Freund, dass die fällige Unterhaltsumme u.U. deutlich geringer ausfällt als zuvor.

Sobald eine Erstausbildung begonnen wird, muss der Vater des Kindes Unterhalt zahlen für die Zeit der Ausbildung.

Wenn er arbeitet muß auf jeden Fall kein Unterhalt gezahlt werden. Abgesehen davon haben nicht nur Eltern Pflichten sondern auch Kinder. Von Kindern wird verlangt, dass der Volljährige eine gewisse Konsequenz in der Verfolgung seiner beruflichen Ziele erkennen lässt und dies ist hier nicht erkennbar.

Der Abbruch alleine wäre jetzt nicht das Problem gewesen. Problem ist, dass er nicht zügig eine andere Ausbildungsalternative aufgenommen hat.

Ich würde dem Sohn schriftlich mitteilen, dass ab sofort kein Unterhalt mehr gezahlt wird. Man kann noch erwähnen, dass man gerne bereit ist, den Unterhalt wieder zu zahlen, sobald ernsthaft eine Ausbildung angegangen wird. Aber nur unter der Voraussetzung, dass regelmäßig Nachweise kommen.

Nachlesen kann man das alles im Unterhaltsgesetz. Sich ggf. einen Anwalt suchen zur Beratung.

LinaRaw  22.03.2018, 09:16

"an kann noch erwähnen, dass man gerne bereit ist, den Unterhalt wieder zu zahlen, sobald ernsthaft eine Ausbildung angegangen wird." Das hat nichts mit "gerne" zu tun, das ist die PFLICHT der Eltern.

maja0403  22.03.2018, 09:21
@LinaRaw

Das gerne hat andere Hintergründe. Das eine Pflicht besteht sollte klar sein.

auchmama  23.03.2018, 10:12
@maja0403

Das hat nichts mit "gerne" zu tun, das ist die PFLICHT der Eltern.

Oh, wie ich diese expliziten Hinweise auf die "Pflichten der Eltern" liebe! Da könnte man doch fast meinen, dass NUR Eltern Pflichten haben! Oder?

Selbstverständlich unterstützen die meisten Eltern ihre Kids "gerne" - müssen es aber vom Gesetz her auch nur dann noch, wenn die Kids ihren Pflichten nachkommen und sich zielstrebig bemühen finanziell unabhängig zu werden..

Meines Wissens nach ist Deutschland das einzige Land in der EU, wo Volljährige überhaupt noch irgendeinen Unterhaltsanspruch an die Eltern haben. Die jungen Menschen in der restlichen EU gehen auch nicht vor die Hunde. Und da schreit auch keiner: "was steht mir zu?"

Einfach mal darüber nachdenken.......das auch "Pflichten" der Eltern, nur einer kurzen Gesetzesänderung bedürfen und nicht für alle Zeit in Stein gemeißelt ist........wohl dem, der früh versteht, dass er/sie fürs eigene Wohl selbst verantwortlich ist ;-)

maja0403  23.03.2018, 10:15
@auchmama

Was hat das jetzt hier mit dem Thread zu tun? Ich bin eine der wenigen hier, die klar darstellt, dass man als Kind auch den Unterhaltsanspruch verlieren kann, wenn man seine Ausbildung nicht zügig vorantreibt. Wie die Gesetzesgebung sich in der Zukunft entwickelt ist völlig uninteressant zum jetzigen zeitpunkt.

auchmama  23.03.2018, 11:17
@maja0403

Was hat das jetzt hier mit dem Thread zu tun?

Geht es hier nicht um Unterhalt und die damit verbundenen Pflichten?

GF betrachte ich persönlich auch als eine Art "Archiv" und jeder der auf Fragen zum Unterhalt stößt, sollte doch nicht nur einseitige Informationen bekommen, sondern auch mal die Kehrseite der Medaille lesen dürfen. Oder?

Im Unterhaltsrecht haben immer BEIDE Seiten Pflichten und nichts anderes steht in meinem Kommentar! Ein junger Erwachsener, der vollkommen ohne Hintergrund ins Leben startet und nur immer zu lesen bekommt, dass seine Eltern in der Pflicht sind, für den scheint es doch fast selbstverständlich zu sein, dass das immer und bedingungslos so ist. Und genau DAS ist es eben nicht!

Ich habe übrigens nicht Dich, sondern nur die wenige Worte unter Deiner Antwort kommentiert, die einen falschen Eindruck erwecken könnten. Warum fühlst Du Dich angesprochen?

Wünsche Dir einen schönen Tag ;-)

maja0403  23.03.2018, 11:50
@auchmama

Warum ich mich angesprochen fühle? Weil hier leider oft sehr oberflächlich gelesen wird. Und ich denke, es dürfen durchaus beide Pflichtseiten betrachtet werden oder etwa nicht?

auchmama  23.03.2018, 13:38
@maja0403



 es dürfen durchaus beide Pflichtseiten betrachtet werden oder etwa nicht?


Aber selbstverständlich und ich habe doch nichts anderes geschrieben, weil eben in dem Kommi unter Deiner Antwort, nur wieder mal die Eltern in die s.g. "Pflicht" genommen wurden!

Lies doch bitte die Zusammenhänge nochmals Gewissenhaft!

Ich verstehe wirklich nicht, warum Du Dich angesprochen fühlst  ;-)

wenn er in keine schule geht muss der vater nicht zahlen. Sobald er wieder eine ausbildung beginnt oder in die schule geht muss der vater wieder zahlen bis er 21 jahre ist.

Es besteht kein Kontakt zwischen Vater und Sohn,dank der Mutter!

Solche Aussagen bereiten mir persönlich erst mal eine Gänsehaut - zumal es sich hier um einen inzwischen erwachsenen Sohn handelt und wo ein Wille wäre, da gäbe es auch immer Wege - statt Gründe!? :-(

Egal, grundsätzlich ist es so, dass ein bereits volljähriges Kind, ab dem 18. Geburtstag, seinen Unterhaltsanspruch bei beiden Elternteilen selber geltend machen muss! Ab dem 18. Geburtstag werden nämlich beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Warum weiß denn Dein Freund sowas nicht? Hat er sich nie darum gekümmert?

Der Sohn muss jetzt also auf den Vater zukommen und seinen evtl. weitere Anspruch einfordern und durch Nachweise belegen. Kurz und knapp gesagt, könnte der Herr Papa den Unterhalt jetzt einstellen und drauf warten was kommt! Ob das natürlich dann bei einer evtl. Annäherung Vater/Sohn produktiv wäre, steht auf einem anderen Blatt!

Vielleicht sollte der Herr Papa jetzt mal über seinen Schatten springen, die Gunst der Stunde nutzen und sich auch seiner menschlichen Verantwortung stellen. Er könnte seinen Sprößling jetzt aus gutem Grund kontaktieren und wird dabei ganz sicher nicht auf taube Ohren stoßen, oder könnte weiterhin die Mutter für irgendwas verantwortlich machen!

Papa ist erwachsen und Sohn inzwischen auch! Wo ist das Problem?

Eine weitere Unterhaltszahlung würde erst dann fällig, wenn eben die Schule besucht wird, eine Ausbildung oder ein Studium absolviert wird. Und weitere Ansprüche sind durch den jungen Mann an den Vater heranzutragen und natürlich auch zu belegen!

Das Jugendamt steht übrigens auch jungen Erwachsene noch weiterhin beratend zur Seite. Man könnte also auch dort klären, ob und in welcher Höhe Unterhalt zu zahlen wäre - sofern die Anspruchsvorraussetzungen natürlich erfüllt sind.

Alles Gute für Euch alle ;-)