Unterhalt? bei zwei kinder von zwei Frauen

8 Antworten

dann wird es wohl zeit das er sich einen anderen job sucht um den mindestunterhalt für sein kind zahlen zu können. es kann dazu führen das die frau in klage geht und ihn dazu verdonnern lässt einen anderen job mit mehr einkommen anzunehmen oder zusätzliche arbeit. dabei kann von ihm verlangt werden zu einem vollzeitjob noch soviel nebenjobs anzunehmen, dass er auf eine arbeitszeit von bis zu 60 stunden die woche kommt. ist sein problem wie er das regelt. der unterhalt steigt ja auch mit steigendem alter des kindes. von daher hätte er sich vorher überlegen sollen ob er gleich die nächste schwängert, wenn er sich kaum den unterhalt des ersten kindes leisten kann. zudem du ja auch für dein kind unterhaltspflichtig bist. dann musst du halt recht zügig was dazu leisten das geld in deine kasse kommt.

lilli2007  08.09.2011, 16:08

60 h pro Woche sind ja wohl ein Scherz von dir 48 h pro Wo können verlangt werden, da das AZG mehr nicht her gibt. wenn er schichten arbeitet muss er auch keinen Nebenjob annehmen. das ist immer Einzefallentscheidungen. Aber nie mehr als 48h pro Woche

timbatol  15.09.2011, 08:02
@lilli2007

das azg gibt 50 stunden her und das gericht kann 60 nehmen. dann muss papi sich halt nen kopfmachen. und ja mehr als 48 h. dann geh einfach mal lesen.

Ja, für euer gemeinsames Kind muss er ja keinen Unterhalt zahlen.

anjanni  08.09.2011, 11:03

Auch das gemeinsame Kind hat einen Unterhaltsanspruch dem Vater gegenüber. Und der geht durchaus in die Berechnung ein.

timbatol  08.09.2011, 11:18
@anjanni

es hat auch einen unterhaltsanspruch ggü. der mutter und diese kann sich ja dann bewegen um das defizit zu erwirtschaften. das muss die andere mutter ja noch stärker machen.

lilli2007  09.09.2011, 08:15
@anjanni

so ist es anjanni

lilli2007  09.09.2011, 08:15

ei sicher doch

Besteht ein Titel? Wenn ja übergebt das direkt einem Anwalt. Dein Freund zahlt nun schon das, was er fähig ist. Diese Summe wird in Zukunft anteilig auf beide Kinder aufgeteilt werden. Wenn er Pech hat, wird der Selbstbehalt aber gekürzt (bis zu 650€).

lilli2007  08.09.2011, 16:09

nein nie mehr als Sozialhilfeniveau als mit Miete 770 Euro

TygerLylly  08.09.2011, 17:39
@lilli2007

Hey, dich kenn ich doch -wir hatten das schonmal ;) Die dürfen bis zu 650€ runter - bei meinem Mann der Fall...

huhu mein freund und ich wollen auch ein kind, und er hat eins aus erster beziehung, für den jungen zahlt er auch unterhalt. sag deinem freudn er soll zum jugendamt gehen und eine unterhaltsanpassung verlangen! den der eigenbehalt liegt bei 950 euro und seid dem 1.1.11 sogar 1047! das erzählete mir eine vom jugendamt, das nur viele noch von 950 euro rechnen , warum auch immer aber angeblich würde der eigenbehalt bei 1047 jetzt liegen. aber geht aufjedenfall zum jugendamt und sagt ihr wollt eine unterhaltsanpassung!

wenn ihr zusammen lebt muss dein freund für dich keinen unterhalt zahlen aber er wird definitiv weniger an seine ex zahlen, den der unterhalt wird neu berechnet

timbatol  08.09.2011, 11:18

um den mindestunterhalt zahlen zu können, kann sein selbstbehalt auch jederzeit gesenkt werden.

TygerLylly  08.09.2011, 11:51
@timbatol

Nein, der Sebstbehalt steht einem immer zu! Dieser kann höchstens runtergestuft werden, wenn er mit seiner Freundin zusammenlebt (wegen halber Miete usw.)!

gina1986  08.09.2011, 11:59
@TygerLylly

genau aber da ein baby unterwegs ist, wirt es wieder ganz anders gerechnet! aber auch beim zusammen leben darf der eigenbehalt nicht unter 700 euro kommen.

TygerLylly  08.09.2011, 13:20
@gina1986

Schön wär´s - dann müsste mein Mann nämlich deutlich weniger zahlen ;) Baby unterwegs heißt nichts, wenn es da ist wird anders gerechnet, nämlich die jetzigen Zahlungen anteilig auf beide Kinder aufgeteilt.

lilli2007  08.09.2011, 16:10
@timbatol

auch immer Einzelfallentscheidungen

gina1986  08.09.2011, 19:50
@TygerLylly

so wurde es uns jetzt beim jugenamt erzählt

Minderjährige Kinder gehen im Unterhalt den Betreuenden oder schwangern Eltern im Rang vor.

Er darf nur seinen Mindestsatz von 900 Euro behalten.

Dann liegt ein Mangelfall vor.

Wenn das Kind geboren ist, dann hat das Kind ebenfalls einen Unterhaltsanspruch. Beide minderjährigen Kinder stehen dabei im gleichen Rang. Es wird der Bedarf beider Kinder ermittelt (nach DDT) und dann anteilig gekürzt.