Unterhalt?

1 Antwort

Von Experte Kessie1 bestätigt

Wenn ihr nicht gemeinsam in einer Wohnung lebt, dass Kind unter 3 Jahre alt ist, deine Freundin Sozialleistungen wie z.B. ALG - 2 bzw. ab 2023 Bürgergeld in Anspruch nehmen will, oder bereits bezieht, dann wird das Jobcenter darauf bestehen, dass sie vorrangige Ansprüche geltend macht.

Das wäre dann Betreuungsunterhalt für sie, darauf hätte sie min. bis zur Vollendung des 3 Lebensjahres des Kindes Anspruch, wenn Du nach Zahlung des Kindesunterhalts noch über deinem Selbstbehalt von 1510 € bereinigtem Nettoeinkommen liegen würdest, gilt ab 01.01.2023 nach der Düsseldorfer Tabelle, bisher waren es 1280 € Netto.