unterhalt?

7 Antworten

Es kommt darauf an was Du an Nettovergütung bekommst und wann Du 18 wirst, denn dann muss der Unterhalt neu berechnet werden.

Da Du erst deine Ausbildung beginnen wirst, wohnst Du ja sicher noch bei deiner Mutter, die kannst Du schon einmal fragen, wenn Du es nicht selber wissen solltest, was dein Vater derzeit noch an Unterhalt für dich zahlt.

Bei 940 € Brutto und Steuerklasse 1 solltest Du nach einem kostenlosen Brutto / Nettorechner aus dem Internet etwa 750 € Nettovergütung aufs Konto bekommen, davon kannst Du pauschal für ausbildungsbedingte Aufwendungen wie .B. für Fahrkosten 100 € abziehen, höhere notwendige Aufwendungen müssen entsprechend nachgewiesen werden.

Es blieben dann also um die 650 € anrechenbare Nettovergütung übrig, diese muss dann solange Du noch minderjährig bist und bei deiner Mutter wohnst durch Sie und deinen Vater geteilt werden.

Man käme dann auf etwa 325 € und wenn dein Vater weniger zahlt, dann müsste er gar nichts mehr zahlen, aber laut Düsseldorfer Tabelle liegt der Mindestunterhalt ja um einiges höher und er müsste dann zumindest bis Du 18 wirst noch den Differenzbetrag an deine Mutter zahlen.

Siehe auch die Antwort von @ Kessie 1

Und ab dem 18 Lebensjahr muss dann wie gesagt neu berechnet werden, aber darum muss Du dich dann selber kümmern.

Von Experte isomatte bestätigt

Kommt ganz darauf an...

Wie hoch ist dein Nettogehalt?

Wenn du bei der Mutter wohnst, dann würde dein Nettogehalt bis auf 100 Euro komplett angerechnet werden und durch 2 geteilt.

Wären es also 780 Euro netto, dann wäre die Rechnung 780 - 100 :2 = 340 Euro

Das Kindergeld wird nach wie vor zur Hälfte angerechnet.

Zahlt dein Vater derzeit also nach Düsseldorfer Tabelle nach Stufe 1, dann wären das derzeit 423,50 Euro. Würde man jetzt die 340 Euro abrechnen, dann müsste er noch 83,50 Euro zahlen.

Wenn du allerdings 18 wirst, dann ändert sich die Rechnung wieder komplett!

Übrigens müsste er den geänderten Betrag auch ab dem Monat zahlen, in dem du die Ausbildung beginnst. Selbst wenn du dort dein Gehalt erst am Monatsende bekommst.

Dein Bruttogehalt ist dabei weniger entscheidend aus Dein Nettoeinkommen.

Schau mal hier

Grundsätzlich setzt ein Unterhaltsanspruch Bedürftigkeit voraus

Bedürftig ist gem. § 1602 Abs. 1 BGB nur, wer außerstande ist, sich selbst zu unterhalten. Wer also keiner Erwerbstätigkeit nachgeht, obwohl er dies – vor allem mangels Ausbildung oder Krankheit - könnte und deswegen keine Einkünfte hat, kann grds. keinen Unterhalt beanspruchen. Die Darlegungs- und Beweislast für die Bedürftigkeit liegt beim Bedürftigen.

https://www.haufe.de/recht/familien-erbrecht/kindesunterhalt-grundsaetze-und-rechtsfragen/eigene-einkuenfte-und-vermoegen-des-minderjaehrigen-kindes_220_485456.html

940€ Gehalt = du arbeitest oder 940€ Ausbildungsbeihilfe = du bist in einer Ausbildung?

Wenn du eine Ausbildung abgeschlossen hast und nun einer (schlecht) bezahlten Arbeit nachgehst ist dein Vater nicht unterhaltspflichtig.

Bist du in einer bezahlten Ausbildung, so wird die Ausbildungsbeihilfe auf den Unterhalt angerechnet und dein Vater muss eventuell weniger oder gar nichts mehr bezahlen, genau kann dir das jemand vom Jugendamt oder vom Familiengericht sagen.

Das kommt darauf an wie alt du bist, ob du mehr Geld verdienen könntest, wo du wohnst, ob du selbsterhaltungsfähig bist mit dem Verdienst...

Kann man so pauschal nicht beantworten.