Unterhalt - UVG

4 Antworten

Du kannst es mit Ratenzahlung versuchen.

Falls Ihnen die Mittel fehlen, um die Forderungen des Jobcenters zurückzuzahlen, kontaktieren Sie so bald wie möglich Ihren Sachbearbeiter oder den Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit, der die Forderungen einzieht. Unter Umständen können Sie einen Kompromiss schließen und die Forderung in Raten abzahlen oder stunden lassen und zu einem späteren Zeitpunkt begleichen.

https://www.dahag.de/c/ratgeber/sozialrecht/sozialrecht-von-a-z/ueberzahlung

Woher ich das weiß:Hobby – Persönliche Erfahrung, Recherche + frei zugängliche Quellen

das ist Sache der Mutter und des Jugendamts - das Ausrechnen des Kindesunterhalts hat vorrangig erstmal nichts damit zu tun, ob du nun arbeitest oder nicht -

Wenn du Bürgergeld beziehst, dann hast du nicht sehr viel Geld. Da sollte es auf jeden Fall auffallen, wenn du mehr als üblich auf dem Konto hattest.

Im Übrigen muss die UVK und auch das Jobcenter das nicht merken. Das musst du jeweils melden.

Du musst das Geld also völlig zu Recht zurück erstatten.

Sorry - wenn ich das "Nichtauffallen" wenig glaubwürdig finde - denn als Sozialleistungsbeziehender fallen jemanden monatlich mindestens 227 Euro ( Kind jünger als 6 Jahre ) über dem Bedarf doch wohl auf, denn die Regelsätze sind diesem Personenkreis regelmäßig von der Höhe her bekannt.

https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/inkasso-leistungen-zurueckzahlen

Mit dem nachfolgenden Suchbegriff findest Du informative Links:

Bürgergeld UVG vom Jobcenter nicht berücksichtigt Überzahlung