Unterhalt - UVG
Guten Tag, ich habe eine wichtige Frage.
und zwar geht es um den Unterhalt meiner Tochter. Ich bin bei der Bürgergeldstelle angemeldet, es wurden wohl Fehler gemacht, und der Unterhalt wurde weiter bezahlt.
Ich habe es nicht gemerkt und sowohl die Bürgergeldstelle, als auch die Stelle für den Unterhalt haben es auch nicht gemerkt.
Nun muss ich eine Stolze Summe zurückzahlen. Lässt sich dort was machen, oder ist dies so zulässig?
4 Antworten
Du kannst es mit Ratenzahlung versuchen.
Falls Ihnen die Mittel fehlen, um die Forderungen des Jobcenters zurückzuzahlen, kontaktieren Sie so bald wie möglich Ihren Sachbearbeiter oder den Inkasso-Service der Bundesagentur für Arbeit, der die Forderungen einzieht. Unter Umständen können Sie einen Kompromiss schließen und die Forderung in Raten abzahlen oder stunden lassen und zu einem späteren Zeitpunkt begleichen.
https://www.dahag.de/c/ratgeber/sozialrecht/sozialrecht-von-a-z/ueberzahlung
das ist Sache der Mutter und des Jugendamts - das Ausrechnen des Kindesunterhalts hat vorrangig erstmal nichts damit zu tun, ob du nun arbeitest oder nicht -
Wenn du Bürgergeld beziehst, dann hast du nicht sehr viel Geld. Da sollte es auf jeden Fall auffallen, wenn du mehr als üblich auf dem Konto hattest.
Im Übrigen muss die UVK und auch das Jobcenter das nicht merken. Das musst du jeweils melden.
Du musst das Geld also völlig zu Recht zurück erstatten.
Sorry - wenn ich das "Nichtauffallen" wenig glaubwürdig finde - denn als Sozialleistungsbeziehender fallen jemanden monatlich mindestens 227 Euro ( Kind jünger als 6 Jahre ) über dem Bedarf doch wohl auf, denn die Regelsätze sind diesem Personenkreis regelmäßig von der Höhe her bekannt.
https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/inkasso-leistungen-zurueckzahlen
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Bürgergeld UVG vom Jobcenter nicht berücksichtigt Überzahlung