Unter welchen Umständen kann die Behandlung mit der festen Zahnspange abgebrochen werden?
Hallo, also meine Tochter trägt jetzt schon seit ca. einem Jahr eine feste Zahnspange. Seit Anfang hatte sie andauernd Probleme und starke Schmerzen. Teilweise konnte sie über Tage lang nicht wirklich etwas essen da sie durch die Zahnspange dauernd offene Schnitte an der Zunge und blutiges Zahnfleisch hatte. Sie hat mir erzählt dass die Zahnspange an mehreren Stellen scharfkantig und spitz ist. Außerdem mussten wir schon des Öfteren in den Notdienst zum Zahnarzt weil ihr Draht lose war und sie stach. Wir haben deswegen auch schon öfters Gespräche mit ihrem Kieferorthopäden geführt, aber der hatte uns nur erklärt dass das eben so ist. Langsam können wir beide nicht mehr und haben überlegt die Behandlung ab zu brechen. Meine einzige Frage ist jetzt noch unter welchen Umständen eine Krankenkasse (z.B. Barmer) einen Abbruch genehmigt bei welchem sie trotzdem noch die Kosten übernimmt.
4 Antworten
Hallo Jayla97,
es wurde festgestellt, dass eine Behandlung notwendig ist und du hast dich entschlossen die zu beginnen. Dass das kein Wellnessurlaub wird, sondern eine medizinische Behandlung, die nicht immer lustig sein muss, hast du vielleicht schon geahnt ;-)
Falls Behandlungsfehler vorliegen oder das Vertrauensverhältnis zu deinem Behandler gestört ist, dann kann man beim Kostenträger einen Behandlerwechsel beantragen. Die können gegebenenfalls auch einen Gutachter einschalten. Aber das ist dann ein Wechsel, kein Abbruch.
Ein Abbruch den du ausspricht oder der Behandler hat immer zur Folge, dass sofort abgebrochen ist, mit allen Konsequenzen.
Patienten sind unterschiedlich schmerzempfindlich, die Zahnspange pikt mal mehr oder geht öfter was kaputt oder man hat mehr oder weniger Schmerzen, manche können damit besser umgehen, andere weniger gut - ehrlich gesagt: Ich sehe in deiner Schilderung nicht wirklich etwas ungewöhnliches.
Ich fürchte deine Vorstellung wird sich nicht verwirklichen lassen.
Viel Erfolg!
Karliemeinnname
Ein einseitig erklärter Abbruch bedeutet halt in den allermeisten Fällen, daß der Ausbau der Zahnspange selbst bezahlt werden muß, und auch die Rückerstattung des Eigenanteils wird hinfällig.
Am allerbesten du kontaktierst zuerst die Krankenkasse und schilderst den Vorgang. Dazu protokollierst du auch besser die einzelnen Punkte, die zu dieser Entscheidung geführt haben. Du erklärst auch keinen Abbruch, sondern möchtest zunächst darüber sprechen und bittest die Krankenkasse um Möglichkeiten wie einer Zweitmeinung oder Lösungsansätze.
Auf der anderen Seite ist so eine Behandlung mit einer Zahnspange nicht immer eitel Sonnenschein, ich kenne die Höhen und Tiefen selbst sehr gut - ich habe auch gefühlt meine ganze Jugend diverse Zahnspangen im Mund gehabt und da gingen auch manchmal die Emotionen durch...
Ja, zu Beginn der Behandlung und bei Bogenwechsel oder dem Einbau eines anderen Modells kann so eine Zahnspange auch mal ganz schnell zum Quälgeist werden. Da heißt es meist "Augen zu und durch".
Auch das Zahnfleisch ist zu Beginn auch gerne mal gereizt. Das geht aber normalerweise vorbei. Scharfe Kanten können mit Wachs abgedeckt werden bis der KFO hier für Abhilfe schaffen kann. Hier solltest du dann ansetzen ob hier Ansätze unternommen wurden, diese Reizungen durch scharfe Stellen zu lindern.
Vielleicht findet sich ja dann eine Lösung, wenn es von beiden Seiten zu Zugeständnissen kommt die Behandlung zu verbessern.
Ich hoffe daß ihr zu einer Einigung und einer Lösung kommt, die Behandlung unter verbesserten Bedingungen fortzuführen, denn sie wurde ja nicht ohne Grund begonnen und später würde man sich mit Sicherheit ärgern daß diese abgebrochen wurde wegen Dingen, die mit Sicherheit lösbar sind.
Holt euch eine Zweitmeinung bei einem anderen Kieferorthopäden ein.
Mir ist kein Fall bekannt, bei dem man bei Abbruch trotzdem das Geld wieder bekommt, aber schreibe die Krankenkasse doch mal an und frage nach.
Über die App antwortet die Barmer ja ganz schnell.
Wie alt ist den deine Tochter. Welche Brackets trägt sie den? Eine zweite Meinung auf jedenfalls abklären und mit der Krankenkasse vorher Kontakt aufnehmen.
Eine abgebrochene Behsndlung wird danach nicht mehr bezahlt.