Unfallverursacher trägt gar keine alleinige Schuld, Dürfte dann jeder in eine andere Person reinfahren mit der Begründung Vorfahrt?

10 Antworten

Also das ganze ist schon ein wenig wirr !

Er ist 50-60 Km/h gefahren .....war denn die Vorfahrtsstraße auf 30 geschränkt .....wenn nicht ist es doch ok !

Selbstverständlich darf man nicht in jemanden einfach mal reinfahren ....nur weil man die vorfahrt hat !

Jedoch gibt es auch Missachtungen der Vorfahrt wo man nichts mehr machen kann ......so wie bei eurem Unfall .

Letztendlich wird deine Mutter wohl der Unfallverursacher sein , ob zu 100% kann man anhand deiner Schilderung nur schwer abschätzen . Zudem hat er euch vorne getroffen , dabei geht man davon aus das er den Unfall nicht hätte vermeiden können !

Man müsste dem Unfallgegner schon etwas nachweisen das ihn in die Mithaftung bringt er also eine Teilschuld bekommt , die Hauptschuld wird aber bei deiner Mutter bleiben ! Sollte wirklich eine überhöhte Geschwindigkeit nachgewiesen werden , so wird ihm eine Teilschuld ....vermutlich 25% ....angerechnet !

Manchmal passieren eben Unfälle obwohl sie gar nicht passieren dürften !

Immer daran denken : Rechts ist Frei ...waren die letzte worte des Beifahrers ! :-) 

Wer hat ähnliche Erfahrung gemacht?

Da wird es hunderte von Fällen geben.

Tatsache ist, dass der andere Fahrer auf der bevorrechtigten Straße unterwegs war.

Das ihr ihn beide übersehen habt spricht auch nicht gerade für euch.

Auch wenn es Dir nicht gefällt, die Sache ist eindeutig.

Er ist auch nicht sofort ausgestiegen. Auch schaute er uns regungslos an
damit meine ich gleichgültig, unsere Handys waren durch den Aufprall
nicht auffindbar,

Ist doch wohl logisch, dass man erst einmal unter Schock steht und hat nichts mit der Sachlage zu tun.

Findet euch damit ab, ändern kann man es nicht mehr.

kiacar 
Fragesteller
 10.05.2016, 14:36

Nein, er guckte gleichgültig, er schien ein religiöser Mann zu sein, er hatte dieses Gewand und so eine Perlenkette in der Hand, schockierte Menschen gucken anders... Klar, ist das subjektiv aber ich kann nur sagen was ich wahrgenommen habe. 

Moment mal... Ihr habt jemandem offensichtlich die Vorfahrt genommen. Wieso soll dieser der Verursacher sein? Ist der etwa 

Als wir dann weiter fuhren und schon die lange Straße fast beendet haben
ist Ihr plötzlich jemand mit extrem erhöhter Geschwindigkeit
reingefahren.

Was für eine "lange Straße"? Seit ihr abgebogen oder geradeaus über die Straße? Woher wisst ihr, dass es "extrem überhöhte Geschwindigkeit" war? Ihr habt denjenigen doch gar nicht gesehen!

Für mich klingt das nicht schlüssig. Wenn er euch in die Seite gefahren ist, habt ihr ihm offensichtlich die Vorfahrt genommen. Was wollt ihr denn dagegen argumentieren?

Eventuell ließe sich nch eine Teilschuld wegen überhöhter Geschwindigkeit ableiten. Das muss aber ein Gutachter feststellen

peterobm  10.05.2016, 14:28

genau darüber bin ich auch gestolpert

zuviel irreführendes Geschreibsel; eine Skizze könnte es verdeutlichen; so aber .....

DerHans  10.05.2016, 14:31

Wenn ein Fahrzeug mit "normaler" Geschwindigkeit seitwärts in ein anderes Fahrzeug fährt, gibt es einen gewaltigen Rumms.

Ein Beteiligter kann da überhaupt nicht auf die gefahrene Geschwindigkeit schließen.

Selbst bei 30 km/h wäre ein Totalschaden ohne weiteres möglich

kiacar 
Fragesteller
 10.05.2016, 16:18
@DerHans

Oben sagte ich doch bereits dass die Polizei etwas von 50-60km/h redete mit dem Mann

Meine beste Freundin war in einer ähnlichen Situation und vor Gericht wurde dann immerhin eine Teilschuld festgestellt. Letztendlich bleibt Euch nur der Gang zum Gericht um die Schuldfrage endgültig zu klären. Aber da kommt es eben wieder auf den Richter an. 

Aber wenn der Unfallgegner in die Seite Deiner Mutter reingefahren ist, dann kam er doch von links? 

FGO65  10.05.2016, 14:04

Stoppschild => Nix mit rechts vor links !!!

BlackRose10897  10.05.2016, 14:06
@FGO65

Ah stimmt ja. Das war ja an einem Stopschild. Ja dann... 

peterobm  10.05.2016, 14:30
@FGO65

das Stopschild müsste sich bereits bei Unfall zig hundert Meter zurück befinden

kiacar 
Fragesteller
 10.05.2016, 14:30

Wir sind geradeaus und er kam von links...

peterobm  10.05.2016, 14:33
@kiacar

da passt gar nix mit deiner Beschreibung oben. 

überhöhte Geschwindigkeit, Fahrzeug war dunkel unterwegs; das muss wohl gerichtlich geklärt werden; dazu gibt es Gutachter

kiacar 
Fragesteller
 10.05.2016, 15:45
@peterobm

Genau, das will ich ja... morgen kommt bereits ein Gutachter...

Scheinbar habt ihr den anderen wagen ja tatsächlich nicht gesehen. Der ist ja nicht plötzlich und unerwartet vom Himmel gefallen.

Wie schnell er gefahren ist, wird dann wohl die Staatsanwaltschaft mit Hilfe eines Sachverständigen ermitteln

Da es ja zu einem Personenschaden gekommen ist, ermittelt die Staatsanwaltschaft automatisch.

Im Moment könnt ihr das einfach nur abwarten.

Versicherungstechnisch ändert sich für deine Mutter sowieso nichts ob sie nun volle Schuld hat oder Teilschuld.

Sie bekäme also höchstens einen Teil ihrer eigenen Kosten bezahlt. Diese sind aber bereits durch die Vollkasko gedeckt.

kiacar 
Fragesteller
 10.05.2016, 14:33

Da wir in dem Moment nur 30km/h gefahren sind, und ich etwas und etwas mitgehört habe (Polizei).. ist er mind. 50-60km / h gefahren.