Unfallverursacher trägt gar keine alleinige Schuld, Dürfte dann jeder in eine andere Person reinfahren mit der Begründung Vorfahrt?
Also wie meine Fragestellung schon andeutet, bin ich gerade sehr emotional weil folgendes passiert ist:
Ich war Sa- Abend mit meiner Mutter auf einem großen Fest. Als wir morgens gegen 05.00 Uhr los fuhren, ca. 5 Km von unserem Wohnort ist jemand mit ca. 50-60km in meine Mutter reingefahren und zwar in Ihre Fahrerseite!!! Meine Mutter ist gefahren weil ich etwas getrunken hatte.
Die Ampeln funktionierten nicht, und es stand ein Stoppschild, da ich selbst fahre ist eine Angewohnheit auch zu gucken, als ob ich fahren würde. Meine Mutter fährt seit 1991 und hatte noch nie einen Unfall ausgelöst. Ihr wurde immer reingefahren oder aufgefahren. Sie fährt absolut gesetzestreu, Sie fährt generell nicht gerne auf Autobahnen.
Also wir standen wir kurz am Stoppschild und weit und breit kein Auto und keine Menschensseele. Als wir dann weiter fuhren und schon die lange Straße fast beendet haben ist Ihr plötzlich jemand mit extrem erhöhter Geschwindigkeit reingefahren. DIe Airbags sind aufgegangen und meine Mutter war kurz bewusstlos. Ich habe nur ein paar Streifen am Oberkörper abbekommen und Nackenschmerzen.
Ich bin sofort aus dem Auto und der Typ saß im Auto und hatte uns beobachtet, als ob er vor hatte weg zu fahren. Er ist auch nicht sofort ausgestiegen. Auch schaute er uns regungslos an damit meine ich gleichgültig, unsere Handys waren durch den Aufprall nicht auffindbar, als meine Mutter zu sich kam hatten wir beide ihn angebrüllt warum er die Polizei nicht rufe. Erst nach dem zweiten auffordern hat er es getan. Dann kam die Polizei.
Dann sagte der Polizist ohne irgendwas zu wissen und zu fragen zu meiner Mutter : SIE SIND SCHULD, ER HATTE DIE VORFAHRT!!!! Dann als wir uns so aufregten und der Krankenwagen kam meinte er, es sei nicht eindeutig, beide tragen die Schuld!!!
Es handelt sich um ein Totalschaden, es ist ein Neuwagen gewesen, und war Vollkasko versichert. Das ganze Benzin floss aus dem Auto, die ganzen Scherben, es war ein wirklich beschissener Tag. Wir waren gestern bei einer Fachanwältin, die uns gleich gesagt hat dass wir keine guten Chancen hätten einfach weil das Stopschild auf unserer Seite war (auch wenn es schon längst passiert worden war) und er die Vorfahrt hatte. Dann sei auch entscheidend wo es am Auto demoliert war. Es ist überwiegend im vorderen Bereich und nicht im hinteren Bereich. Hintere Bereich wäre bedingt vorteilhafter.
Er war wirklich nicht zu sehen, wir haben ihn nur in unserem Auto reinknallen gehört, keiner hatte ihn gesehen!!! Selbst WENN meine Mutter ihn übersehen hätte, gilt doch generelle Rücksichtsnahme und nicht willkürrliches reinknallen!!! Das alles klingt für mich dass man vorsätzlich in jemanden reinfahren darf, hauptsache man hat die eigentliche Vorfahrt auch wenn ein Auto vor mir am fahren ist???!!!
Selbst wenn er unter Drogeneinfluss stand oder Alkohol getrunken hätte, wäre es zivilrechtlich für uns irrelevant laut Anwältin.
Wer hat ähnliche Erfahrung gemacht?Tipps geben?
10 Antworten
Also das ganze ist schon ein wenig wirr !
Er ist 50-60 Km/h gefahren .....war denn die Vorfahrtsstraße auf 30 geschränkt .....wenn nicht ist es doch ok !
Selbstverständlich darf man nicht in jemanden einfach mal reinfahren ....nur weil man die vorfahrt hat !
Jedoch gibt es auch Missachtungen der Vorfahrt wo man nichts mehr machen kann ......so wie bei eurem Unfall .
Letztendlich wird deine Mutter wohl der Unfallverursacher sein , ob zu 100% kann man anhand deiner Schilderung nur schwer abschätzen . Zudem hat er euch vorne getroffen , dabei geht man davon aus das er den Unfall nicht hätte vermeiden können !
Man müsste dem Unfallgegner schon etwas nachweisen das ihn in die Mithaftung bringt er also eine Teilschuld bekommt , die Hauptschuld wird aber bei deiner Mutter bleiben ! Sollte wirklich eine überhöhte Geschwindigkeit nachgewiesen werden , so wird ihm eine Teilschuld ....vermutlich 25% ....angerechnet !
Manchmal passieren eben Unfälle obwohl sie gar nicht passieren dürften !
Immer daran denken : Rechts ist Frei ...waren die letzte worte des Beifahrers ! :-)
Wer hat ähnliche Erfahrung gemacht?
Da wird es hunderte von Fällen geben.
Tatsache ist, dass der andere Fahrer auf der bevorrechtigten Straße unterwegs war.
Das ihr ihn beide übersehen habt spricht auch nicht gerade für euch.
Auch wenn es Dir nicht gefällt, die Sache ist eindeutig.
Er ist auch nicht sofort ausgestiegen. Auch schaute er uns regungslos an
damit meine ich gleichgültig, unsere Handys waren durch den Aufprall
nicht auffindbar,
Ist doch wohl logisch, dass man erst einmal unter Schock steht und hat nichts mit der Sachlage zu tun.
Findet euch damit ab, ändern kann man es nicht mehr.
Nein, er guckte gleichgültig, er schien ein religiöser Mann zu sein, er hatte dieses Gewand und so eine Perlenkette in der Hand, schockierte Menschen gucken anders... Klar, ist das subjektiv aber ich kann nur sagen was ich wahrgenommen habe.
Moment mal... Ihr habt jemandem offensichtlich die Vorfahrt genommen. Wieso soll dieser der Verursacher sein? Ist der etwa
Als wir dann weiter fuhren und schon die lange Straße fast beendet haben
ist Ihr plötzlich jemand mit extrem erhöhter Geschwindigkeit
reingefahren.
Was für eine "lange Straße"? Seit ihr abgebogen oder geradeaus über die Straße? Woher wisst ihr, dass es "extrem überhöhte Geschwindigkeit" war? Ihr habt denjenigen doch gar nicht gesehen!
Für mich klingt das nicht schlüssig. Wenn er euch in die Seite gefahren ist, habt ihr ihm offensichtlich die Vorfahrt genommen. Was wollt ihr denn dagegen argumentieren?
Eventuell ließe sich nch eine Teilschuld wegen überhöhter Geschwindigkeit ableiten. Das muss aber ein Gutachter feststellen
genau darüber bin ich auch gestolpert
zuviel irreführendes Geschreibsel; eine Skizze könnte es verdeutlichen; so aber .....
Oben sagte ich doch bereits dass die Polizei etwas von 50-60km/h redete mit dem Mann
Meine beste Freundin war in einer ähnlichen Situation und vor Gericht wurde dann immerhin eine Teilschuld festgestellt. Letztendlich bleibt Euch nur der Gang zum Gericht um die Schuldfrage endgültig zu klären. Aber da kommt es eben wieder auf den Richter an.
Aber wenn der Unfallgegner in die Seite Deiner Mutter reingefahren ist, dann kam er doch von links?
Stoppschild => Nix mit rechts vor links !!!
Wir sind geradeaus und er kam von links...
da passt gar nix mit deiner Beschreibung oben.
überhöhte Geschwindigkeit, Fahrzeug war dunkel unterwegs; das muss wohl gerichtlich geklärt werden; dazu gibt es Gutachter
Genau, das will ich ja... morgen kommt bereits ein Gutachter...
Scheinbar habt ihr den anderen wagen ja tatsächlich nicht gesehen. Der ist ja nicht plötzlich und unerwartet vom Himmel gefallen.
Wie schnell er gefahren ist, wird dann wohl die Staatsanwaltschaft mit Hilfe eines Sachverständigen ermitteln
Da es ja zu einem Personenschaden gekommen ist, ermittelt die Staatsanwaltschaft automatisch.
Im Moment könnt ihr das einfach nur abwarten.
Versicherungstechnisch ändert sich für deine Mutter sowieso nichts ob sie nun volle Schuld hat oder Teilschuld.
Sie bekäme also höchstens einen Teil ihrer eigenen Kosten bezahlt. Diese sind aber bereits durch die Vollkasko gedeckt.
Da wir in dem Moment nur 30km/h gefahren sind, und ich etwas und etwas mitgehört habe (Polizei).. ist er mind. 50-60km / h gefahren.
Wenn ein Fahrzeug mit "normaler" Geschwindigkeit seitwärts in ein anderes Fahrzeug fährt, gibt es einen gewaltigen Rumms.
Ein Beteiligter kann da überhaupt nicht auf die gefahrene Geschwindigkeit schließen.
Selbst bei 30 km/h wäre ein Totalschaden ohne weiteres möglich