Unfalltod bei Versicherungen: wird azch bei Mord und Totschlag gezahlt?
Es gibt ja Todesfallversicherungen, die bei Unfalltod doppelt auszahlen. Gilt das auch im Falle der Ermordung oder des Totschlags wenn es denn auch ein "plötzlich, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis" ist? Also erschlagen, erstechen, erschießen?
6 Antworten
Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Das dürfte von den Versicherungsbedingungen abhängen.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Versicherung, Recht
Ja klar doch - selbst bei Suizid wird die Todesfallsumme geleistet, falls die 3 Jahre Wartezeit seit dem Abschluß des Vertrages erfüllt sind ;-)
Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 25-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen
Das kommt ganz auf den jeweiligen Vertrag an, der abgeschlossen wurde. Versichern kann man ja fast alles.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Recht
Dennoch ist es kein Unfall, es wird noch nicht doppelt gezahlt werden.
Nutzer, der sehr aktiv auf gutefrage ist
Ich wüsste nicht, was dagegen spricht.