Unfallgegner leugnet Schuld
Hallo Zusammen, am Samstag hatte ich leider einen leichten Verkehrsunfall.
Der vor mir Fahrende ist nach rechts in die Einfahrt einer Tiefgarage gefahren, hat aber nur ausgeholt um auf der Straße zu drehen. Da er dies in einem Schwung gemacht hat und aufeinmal wieder vor mir auf der Straße auftauchte, bin ich ihm nach scharfen Bremsen noch leicht in die Seite gefahren.
Da er der Meinung war im recht zu sein und einfach so drehen könnte, wenn er links blinkt und ich der Meinung bin, dass er auf den Verkehr nach ihm achten müsste haben wir die Polizei dazu gerufen.
Nach dem die den Unfall aufgenommen haben, kamen die zum selben Ergebnis wie ich, also das der Unfallgegner die Schuld trägt.
Aber auch da wollte der andere seine Schuld nicht einsehen und lehnte das Verwarngeld der Polizei ab und kündigte zudem an, gegen den kommenden Bußgeldbescheid ebenfalls Einspruch einzulegen. Was ja auch sein gutes Recht ist...
Meine Frage nun: Wenn er nun immer weiter die Schuld bestreitet, was kann da noch auf mich zukommen? Wird es ggf. bis zu einer Gerichtsverhandlung kommen oder bleibt es bei dem was die Polizei aufgenommen hat? Und da er ja auch die Kontaktdaten meiner Versicherung hat, kann es passieren das die seinen Schaden bezahlt und ich hochgestuft werde, auch wenn ich nicht schuld bin?
Vielen Dank vorab!
5 Antworten
Hallo Okavay,
der folgende Paragraph sagt folgendes aus:
§ 9 StVO - Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren
(5) Wer ein Fahrzeug führt, muss sich beim Abbiegen in ein Grundstück, beim Wenden und beim Rückwärtsfahren darüber hinaus so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist; erforderlichenfalls muss man sich einweisen lassen.
Das bedeutet im Klartext, wenn er wendet, muss er sich gem. der StVO § 9 Absatz 5 so verhalten, dass er dabei keinen anderen Gefährden darf.
Da er sein Wendemanöver aber so durchgeführt hat, dass er augenscheinlich nach rechts in die in die Einfahrt einer Tiefgarage gefahren*** ist und Du nicht mit rechnen konntest, dass er wie Du schreibst "aufeinmal wieder vor mir auf der Straße auftauchte"** hat er gegen den genannten Paragraphen verstoßen.
Es steht dem Anderen Fahrer natürlich frei gegen die Feststellung der Polizei anzugehen und auch gegen den Bußgeldbescheid anzugehen, aber ich denke dabei wird er wenig Aussicht auf Erfolg haben.
Du solltest Dich aber sicherheitshalber an Deine Versicherung wenden und diese über den Unfallhergang benachrichtigen.
Gleichzeitig solltest Du Dich an die Versicherung Deines Unfallgegners wenden und Deine Ansprüche geltend machen.
Deine und auch die gegnerische Versicherung wird den Unfallbericht der Polizei anfordern und dementsprechend entscheiden, wer die Schuld an dem Unfall trägt bzw. ob hier auch eine Teilschuld des Anderen vorliegt und dementsprechend den Schaden begleichen.
Wenn Du oder der Unfallgegner mit der Entscheidung der Versicherung nicht einverstanden bist, kannst gegen die Entscheidung Widerspruch eingelegt werden und dann muss ein Gericht über die Schuldfrage und letztendlich über die Schadensregulierung entscheiden.
Noch einmal ein Hinweis zu der Rolle der Polizei. Die Aufgabe der Polizei ist es nicht die Schuldfrage an dem Unfall festzustellen, dass ist Aufgabe der Versicherung und wenn keine Einigung stattfindet, Aufgabe des Gerichtes die Schuldfrage zu klären.
Die Polizei sichert nur Unfallspuren, macht evtl. Bildaufnahmen, fertigt eine Skitze und schreibt den Unfallbericht und stellt evtl. Ordnungswidrigkeitenanzeigen, wenn sich jemand falsch verhalten hat. Und genau die Feststellungen holen sich die Versicherungen um die Schuldfrage zu klären und auf diese Feststellungen greift auch das Gericht zurück, wenn keine außergerichtliche Schadensregulierung möglich ist, weil einer der Unfallgegner gegen die Entscheidung der Versicherung angeht.
Aber ich denke mal, der Andere Unfallgegner hat schlechte Karten, wenn er glaubt, dass seine Versicherung nicht zahlen muss.
Schöne Grüße
TheGRow
Die Polizei klärt vor Ort nicht die Schuldfrage im Hinblick auf die Schadensregulierung. Das ist ein weit verbreiteter Irrglaube. Nur weil Sie keine Verwarnung bekommen haben, bedeutet das nicht automatisch, dass Sie auch keine Teilschuld bekommen können. Ich gehe davon aus, dass die Versicherungen einen Schadensteilung vornehmen werden (z.B. 70:30). Aber das entscheiden die Versicherungen wenn alle Unterlagen und die Aussagen vorliegen (nicht die Polizei).
In solchen Fällen empfiehlt es sich oftmals ein Rechtsanwalt.
Wende dich selbst an deine Versicherung und gleichzeitig an einen Anwalt, der die Sache für dich regeln wird.
auf dich wird da nicht viel zukommen, dem schuldigen wird die schuld früher o. später schon bewiesen werden. ich hatte mal einen, der ist im kreisel in der äusseren spur einmal rum gefahren und weil er das schon seit jahren immer so gemacht hat war er auch der meinung das man so fährt und das ich, der ihm beim verlassen des kreisels rein gefahren auch der schuldige bin. aber zum glück gibt es ja gerichte und unfall gutachter die ihm belegen konnten das er seit jahren ein und den selben fehler gemacht hat.
Deine Versicherung sollte dich bei der ganzen Sache unterstützen.
Allerdings bekommt auch in Deutschland nicht immer der Recht, der auch Recht hat. manchmal zählt auch der bessere Anwalt. Auch solltest zumindest mal Ausschau nach einem guten Anwalt für Verkehrsrecht halten. Da aber schon mal die Polizei auf deiner Seite ist, sehe ich gute Chancen für dich.