Unfall-was tun wenn man nicht schuld ist?

Das Ergebnis basiert auf 2 Abstimmungen

Privatgutachter 100%
Dekra 0%
Andere Lösung 0%

3 Antworten

Privatgutachter

Du meldest den Schaden seiner Versicherung (hoffentlich hast Du seine Versicherungsgesellschaft und sein Autokennzeichen), und gibst dort an, dass Du keinesfalls deren Gutachter akzeptierst.

Du hörst Dich im Bekanntenkreis um, welcher Gutachter in Deiner Umgebung seriös arbeitet und kurzfristig einen Termin vergeben kann und vereinbarst mit dem einen Termin.

Der Gutachter kann seine Kosten direkt an die gegnerische Versicherung verrechnen, wenn Du ihm eine Abtretungserklärung unterschreibst. Dann musst Du nicht in Vorleistung treten.

Wie hoch Dein Schaden ist, und was daraus folgt, ergibt sich aus dem Gutachten und der Antwort der Versicherung. Wenn Du glaubst, dass es ungut für Dich ausgehen könnte, nimm Dir einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Anwalt.

Wenn der schon so anfängt, dass er nichts versteht, solltest du dir auf jeden Fall einen Anwalt nehmen. der veranlasst dann auch, dass dem Unfallgegner das in seiner Landessprache erklärt wird. Hoffentlich ist er wenigstens nach deutschen recht versichert.

Der Anwalt kann deine Forderung auch DIREKT an die Versicherung des Unfallverursachers richten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Langjährig als Versicherungskaufmann tätig gewesen

Die wichtigste Frage ist leider hier nicht beantwortet.

wie ist der Unfallgegener versichert?

Die Schuldfrage hat die Polizei doch bereits ermittelt. nur wird dir das z.B. nichts nutzen, wenn das Fahrgezg, mit dem der Unfall verursacht wurde, eine ukrainische Zulassung besitzt. Da wird das mit den Versiccherungen ganz anders gehandhabt.


Lilifeeeee804 
Fragesteller
 12.05.2024, 11:53

das Auto ist in Deutschland gemeldet und habe seine Daten. Er ist bei der Allianz

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Peppie85  12.05.2024, 12:03
@Lilifeeeee804

Dann ist das überhaupt kein problem. bring das Fahrzeug in die Werkstatt deines Vertraunes, und sprich mit dem Meister ab, wie ihr vorgehen wollt. ein zugezogener Gutachter wird mit der gegenerischen Versicherung direkt abrechnen. alles was du zu tun hast, ist eine Überlassungserklärung zu unterschreiben, in der du versicherst, dass der Unfallgegner eine (teil)schuld trägt, und dem entsprechend die gegenerischer Versicherung die Gutachterkosten in angemessener Höhe auch übernehmen wird.

lg, Anna

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