Autounfall Polizei nicht gerufen?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du das schriftlich hast, sollte das für DICH ausreichen. Der Unfallgegner wird aber Ärger mit seiner Versicherung bekommen, weil das ein Obliegenheitsverstoß war, am Unfallort eine Schuldanerkenntnis auszusprechen.

Das sollte aber nicht dein Problem sein. Du brauchst einen Kostenvoranschlag der Vertragswerkstatt und stellst deine Forderung. Die Reparatur darfst du aber erst in Auftrag geben, wenn du die Freigabe durch den Versicherer hast.

Ein Anwalt wäre hier zu empfehlen. der Ärger ist bereits vorprogrammiert.

Müsste eigentlich reichen.

Die Polizei hätte wahrscheinlich auch nur die Personalien aufgenommen.

Wenn dir noch einmal so etwas passiert, mach Fotos von der Unfallstelle. Ein Bild sagt mehr als tausend Worte. 😉

du wendest dich jetzt erstmal bei der Versicherung der GEgenpartei und gibst selber deine Daten durch. dann eine Werkstatt aufsuchen die mit der Versicherung direkt abrechnet, da du den Wisch von dennen hast, bist du ganz gut safe. vorher aber mit der Versicherung abklären, evtl wollen die eine Gegenüberstellung noch machen wenn der andere evlt doch einspruch einlegt.

Wenn die Gegenseite tatsächlich so dumm war und hat ein Schuldeingeständnis unterschrieben, hast du freie Hand. Dann gibst du dein Auto zu einem Gutachter und dieses leitest du an die gegnerische Versicherung.

Ein schriftliches Schuldeingeständnis ist das Schlimmste was man bei einem Unfall abgeben kann.