Unfall während Krankmeldung
Hallo,
ein Bekannter war krankgeschrieben, wegen starker Kopfschmerzen, und hat im Garten etwas gearbeitet. Beim hantieren mit der Kettensäge ist er abgerutscht, und hat eine tiefe Wunde im Bein.
Kann sich die Krankenkasse weigern, die Behandlungskosten zu übernehmen?
15 Antworten
Kurz, dein Bekannter bekommt keine Probleme mit der Krankenversicherung.
Da hier von einigen der mögliche Verlust des Arbeitsplatzes angesprochen wurde, folgendes;
Während Sie arbeitsunfähig krankgeschrieben sind, ruhen Ihre Pflichten aus dem Arbeitsvertrag, soweit sie die Pflicht zur Arbeit betreffen.
Es besteht allerdings die Pflicht zum gesundheitsfördernden Verhalten. Das bedeutet für deinen Bekannten als Arbeitnehmer, er muss alles unterlassen, was den Genesungsprozess verlangsamt oder gefährdet.
Er ist nicht verpflichtet, bei jeder Arbeitsunfähigkeit Bettruhe zu halten. Zur Ausführung welche körperlichen Tätigkeiten er machen darf oder welche angeraten werden empfiehlt es sich den Arzt zu fragen. Dann ist man auf der sicheren Seite, sowohl was die Genesung als was auch die arbeitsrechtliche Situation betrifft.
Dein Bekannter meldete doch zunächst dem Arbeitgeber, dass er aufgrund Kopfschmerzen nicht zur Arbeit antritt. Wenn er dies nicht unter Hinweis des Grundes lediglich telefonisch machte, sondern anhand der seitens eines Arztes ausgestellten Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erfährt der Arbeitgeber doch überhaupt nichts von Kopfschmerzen sowie Kettensägeunfall.
danke dir HubertusKW, für den "Stern"
Unabhängig davon, ob er wegen der starken Kopfschmerzen (und evtl. Medikamente dagegen) eine solche Arbeit hätte machen dürfen, kann die Krankenkasse nachfragen warum er keine Schnittschutzhose getragen hat (mit der das wohl nicht passiert wäre) und damit bei den Behandlungskosten auf grobe Fahrlässigkeit argumentieren.
Nennt sich offiziell Kettensägenführerschein (damit darf man zunächst nur liegendes Holz verarbeiten, keine Baumfällarbeiten)
Für solche Sachen die man im Garten macht, braucht man den Schein nicht. Der Schein wird allerdings vermehrt gefordert, wenn es darum geht in Wäldern liegendes Holz zu schneiden. Gefordert wird dies meistens von Staatswäldern oder Kommunen, die sich damit rechtlich absichern müssen.
krank sein und mit der säge arbeiten können schließt sich gegenseitig aus - kündigung kann / sollte die folge sein
Soweit klar,
es geht nur um die Betrachtung der Leistungspflicht der Krankenkasse
die zahlt schon, es ist wohl ein unfall im erweiterten "haushalt" - aber die probleme kommen danach
In gewisser Weise könnte die KK auf grobe Fahrlässigkeit argumentieren, da derjenige wohl keine Schutzausrüstung (Schnittschutzhose, Schnittschutzstiefel und Gesichtsschutz) getragen hat. Ob er überhaupt sowas hätte machen dürfen (Medikamente, Aufmerksamkeit) ist ein weiterer/anderer Fall.
Nein,aber der Arbeitgeber könnt Ihn feuern.
die Krankenkasse wird den Schaden übernehmen, obwohl er es eigentlich verdient hätte , das er sie selbst zahlen müsste.
Ja klar , mein Zarter macht das auch immer so wenn er einen Kopf wie ein Rathaus hat geht er in den Garten mit seiner Kettensäge und seinem Minibagger ......ey geht´s noch. ?
Wäre es mein Angestellter bekäme er mindestens eine Abmahnung.
die Krankenkasse wird den Schaden übernehmen, obwohl er es eigentlich verdient hätte , das er sie selbst zahlen müsste.
Wow, Du kennst ihn nicht und sagst, dass er es verdient hätte das zu bezahlen. Was für Menschen hier doch kreisen ist schon manchmal echt denkenswürdig.
Vielleicht tut es dir NICHT gut dich bei Kopfschmerzen zu bewegen aber helfen tut es einigen doch. Also bitte nicht urteilen nur weil bei einem das ganze anders wäre und weil man es andres gemacht hätte.
Brauch man nicht auch son Berechtigungsschein zum Sägen ?