Unfall beim Rückwärtsfahren. Als ich die Einfahrt um 1 meter verpasste fuhr ich bisschen zurück und in dem Moment kam ein parkendes Auto raus. Wer ist schuld?
Hallo,
wie bei der Fragestellung schon erwähnt musste ich 1 Meter zurückfahren um in die Einfahrt zu gelangen natürlich auch mit dem Blick auf die Spiegel. Doch genau in dem Moment kam ein parkendes Auto von der Seite raus und es kam zum Unfall.
Die Gegenseite hatte auch eine Zeugin (Schwägerin) die nicht im Auto saß. Nach Ihrer Aussage wurde auch schnell entschieden, dass ich die Schuldige wäre. Wir waren zu 3 im Auto. Leider sind die 2 minderjährig. In der Unfallmitteilung wurde auch mein Kennzeichen falsch erfasst. Was nun?
So sah die Situation aus
8 Antworten
Beide waren unachtsam. Das wird eine Teilung der Schuld geben, ob 50:50 kann ich nicht sicher sagen. Kommt vielleicht auf Begleitumstände an.
Entscheidend ist nicht unbedingt wie ein Polizist der hierfür nicht ausgebildet ist die Schuldfrage sieht, sondern ein Verkehrsrichter. Je nach Schadenhöhe ist es allerdings eine Bagatelle, bei der ein Gerichtsverfahren die Kosten nur nutzlos aufblähen würde.
Das Beste wird sein, es den jeweiligen Versicherungen zu überlassen die Frage der Schuldverhältnisse auseinander zu klamüsern. Selbst bezahlen kannst Du dann immer noch wenn Du Deinen Schadenfreiheitsrabatt nicht gefährden willst.
Leider hast Du in Deiner wieder eingestellten Frage immer noch keine Skizze beigefügt wie genau was passiert ist. Anhand Deiner nebulösen Beschreibung ist das nicht wirklich zu verstehen.
Unabhängig davon ist meine Sicht der Dinge, dass beide Parteien hätten besser aufpassen müssen. Es wird daher vermutlich auf eine Teilung der Schuld hianuslaufen, ich denke so 30:70 oder 20:80 zu Deinen Ungunsten.
Die Gretchenfrage ist: musste die Gegenpartei plausiblerweise damit rechnen, dass Du zurück setzt? Für diese sah es so aus als würdest Du vorwärts in die Einfahrt fahren.Versetz Dich mal in die Lage des Anderen: erst fährst Du in Deine Einfahrt rein, und dann plötzlich wieder heraus??? Wie hätte man damit rechnen sollen?
Hattest Du wenigstenbs den Warnblinker eingeschaltet um vor der Gefahr zu warnen? Nein? Dann hattest Du nicht alle Möglichkeiten ausgeschöpft um Deinen Unfallgegener vor Deinem nicht zu erwartenden Fahrmanöver zu warnen? Warum?
Im Straßenverkehr kommt es u.a. darauf an, andere Verkehrsteilnehmer frühzeitig und eindeutig von Dden eigenen Absichten in Kenntnis zu setzen, damit diese angemessen darauf reagieren können Eine solche Ankündigung kann ich bei Deinem Fahrmanöver jedoch nicht ansatzweise erkennen.
Du hättest zudem mit besonderer Vorsicht und besonders langsam rückwärts fahren müssen, weil für die Gegenpartei nicht voraus zu sehen war dass Du plötzlich zurücksetzt.
Ein rückwärtsfahrendes Fahrzeug wird nie schuldlos aus einer solchen Situation rauskommen.
Vermutlich wird aber beiden eine Schuld zugesprochen.
Das hängt von mehreren Faktoren ab, die wir hier nicht einschätzen können.
Es ist schwierig, eine genaue Antwort auf diese Frage zu geben, da die Schuldfrage von verschiedenen Faktoren abhängt. In der Regel ist jedoch der rückwärtsfahrende Fahrer in einem solchen Fall haftbar, da er eine erhöhte Sorgfaltspflicht hat und dafür verantwortlich ist, sicherzustellen, dass er keine anderen Fahrzeuge oder Hindernisse gefährdet.
Es gibt jedoch auch andere Faktoren, die eine Rolle spielen können, wie zum Beispiel die Geschwindigkeit des parkenden Autos, ob es gut sichtbar war und ob es irgendwelche Verkehrsregeln oder Verkehrszeichen gab, die beachtet werden mussten. Es ist daher wichtig, alle Umstände des Unfalls zu berücksichtigen, um eine genaue Einschätzung der Schuldfrage zu treffen.
In dem Fall werden wohl beide eine Mitschuld haben.
Da du gegenüber dem Ausparker ja vermutlich vorfahrtsberechtigt gewesen bist, wird es zu einer Schuldaufteilung von 70/30 oder so irgendwie kommen.
Andererseits hat der Rückwärtsfahrende eine besondere Vorsicht an den Tag zu legen...
Genau.
Deshalb wird wohl auch kein Beteiligter die Alleinschuld zugesprochen bekommen.
Spätestens vor Gericht gibt es entweder ein Vergleichsvorschlag oder ein entsprechendes Urteil.
Das ding ist, dass eine Zeugin kam (Schwägerin der gegenseite) und meinte, dass Sie alles gesehen hätte. Nach Ihrer Aussage wurde sofot gesagt, dass ich die Schuldige sei.