Unentschuldigtes fehlen in der Berufsschule

5 Antworten

Kommt darauf an, ob du in der Probezeilt bist und wie dein Verhältnis zu deinem Chef ist.

sebastian1408 
Fragesteller
 20.01.2012, 06:06

probezeit vorbei! und verhältniss zum chef ganz gut!....und ich weiß ja nich ob es auch mit drauf ankommt ob man eine vollausbildung macht oder ne überbetriebliche(wo halt noch ne ausbildungstätte dran hängt)

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BoeserEngel  20.01.2012, 06:09
@sebastian1408

Ist es schön passiert? Dann entdchuldige dich beim Chef, erklärt ihm die Situation und versprechen ihm, dass es nicht wieder vorkommt.

Wichtig, du gehst zum Chef und wartest nicht, bis er auf dich zukommt!!!

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sebastian1408 
Fragesteller
 20.01.2012, 06:14
@BoeserEngel

ja also ich bin schon zuhause und das halt seit mittwoch und heute sehe ich auch keine chance in die schule zukommen...(erhebliche geldprobleme und schule liegt ausserhalb meiner stadt)

das heist wennsch den nächste woche ne gute story an kopf baller dann komm ich da noch heil raus?

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Dea2010  20.01.2012, 06:19
@sebastian1408

Unwahrscheinlich!

Hättest du am ERSTEN Tag angerufen udn das Problem geschildert, dann ja, denn ev. hätte er dir einen Vorschuss gegeben.

Aber so... fliegst du fristlos raus.

Und Geldprobleme...schon am 17. des Monats (Mittwoch)?

WARUM keine Monatskarte gekauft?

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sebastian1408 
Fragesteller
 20.01.2012, 06:22
@Dea2010

Dea2010....

du checkst das nicht oder??? ich bin in derberufschule und berfusschule hat man nich den ganzen monat! also vorher bitte überlegen danke!...

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Ein unentschuldigtes Fehlen am Arbeitsplatz, also auch für den davon freigestelltem Berufsschulbesuch, berechtigt als wichtiger Grund i. S. d. § 22(2) BBiG sofort zur fristlosen Kündigung deines Ausbildungsverhältnisses :-(

Bei formalen Fehlern (AU zu Hause liegen gelassen und erst am 4. Tag abgegeben, verpeilt, dass man am Nachmittag des zweiten Berugsschultages noch in den Betrieb mußte) darf wohl noch mit einer Verwarnung davonkommen.

Wer aber Montags blau macht, am Freitag die Schule schwänzt, um ein verlängertes Wochenende zu geniessen oder die bezahlte ÜLU als Urlaub hernimmt verstösst derart gravierend gegen seine ausbildungsvertrglich geschuldete Lernpflcht nach § 13 BBiG, das eine frislose Kündigung berechtigt wäre.

Besonders dann, wenn es kein einmaliger Ausrutscher war, sondern systematisch oder wiederholt vorsätzlich geschwänzt wurde.

Wer etwas anderes behauptet, kennt sich nicht aus oder lügt sich oder dir einen in die Tasche :-O

G imager761

Da reicht einmal - so wenig Zuverlässigkeit braucht niemand.

Hi,

Das unentschuldigte Fehlen in der Berufsschule kann zum Scheitern der gesamten Ausbildung führen. Das sollte dem Auszubildenden klar sein. Denn Sie als Ausbildungsbetrieb müssen und dürfen sich dauerhaftes Schwänzen keineswegs bieten lassen. In der Regel ist eine Abmahnung ein Mittel, um den Auszubildenden Konsequenzen klar zu machen. Am Ende kann auch eine Kündigung rechtens sein.

Probleme in der Berufsschule – welcher Ausbildungsbetrieb kann nicht ein Lied davon singen? Vor allem das unentschuldigte Fehlen macht Ausbildungsbetrieben zu schaffen. Manch ein Azubi glaubt offenbar, die Pflichten nicht so ernst nehmen zu müssen wie im Ausbildungsbetrieb selbst.

Eines ist schon mal sicher: Wenn ein Azubi die Berufsschule schwänzt, dann sollten Sie unbedingt aktiv werden. Voraussetzung ist natürlich: Sie erfahren das überhaupt. Daher ist es ratsam, als betrieblicher Ausbilder engen Kontakt mit der Berufsschule zu halten. Das gegenseitige Informieren über Fehltage kann dann schnell zur Routine werden. Eine E-Mail genügt. Im schlechtesten Fall erfahren Sie nichts und entdecken Dutzende von Fehltagen erst im Halbjahreszeugnis der Berufsschule. Das sollte vermieden werden.

wenn Du mehr wissen willst, siehe Link

http://www.experto.de/b2b/personal/ausbildung/berufsschule-und-fehltage.html

ab einem, da der Arbeitgeber sofort informiert wird. Es zählt so, als würdest du einen Tag unentschuldigt im Betrieb fehlen. Geh zum Arzt und hol dir ein Attest, dann bist du auf der sicheren Seite.

user1439  20.01.2012, 06:19

Geh zum Arzt und hol dir ein Attest, dann bist du auf der sicheren Seite.

Anstiftung zum Betrug ! Dir geht es wohl zu gut !

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