Unbeendeter Versuch bei Bombenfällen?
Hallo,
mir wurde heute gesagt, dass es ein unbeendeter Versuch ist, wenn jemand eine Bombe mit Zeitzünder legt, diese Bombe aber (noch) nicht hochgegangen ist.
Beispiel:
"A legt eine Bombe in die Garage des verhassten Nachbarn B. Die Bombe soll mittels eines Zeitzünders um 7 Uhr explodieren, wenn B mit seinem Auto die Garage verlässt, um zur Arbeit zu fahren. A hat keine weitere Kontrolle über die Zeit der Explosion. Aufgrund eines Fehlers explodiert die Bombe aber gar nicht. Hat A sich wegen versuchten Totschlags strafbar gemacht?"
Aus meiner Sicht müsste das eigentlich ein beendeter Versuch sein.
Leider kann ich die Person, die mir das gesagt hat, momentan nicht fragen, deshalb stelle ich die Frage mal hier.
LG
1 Antwort
Nach Ansicht von Roxin (Strafrecht AT Bd. 2, 192 ff.), der auch einige Stimmen in der Literatur folgen, läge hier tatsächlich nur ein unbeendeter Versuch vor. Diese Ansicht wird aber, aus Gründen wie eben einem solchen Sachverhalt, auch kritisiert (vgl. etwa Herzberg FS Roxin zum 70. Geburtstag, 749, <759>).
Ich persönlich würde dieser Ansicht bei o. g. Sachverhalt auch nicht folgen. Im Fall einer Bombe, die der Täter bewusst und mit dem Willen, sie zur Explosion kommen zu lassen, gelegt hat, kann m. E. durchaus von einem beendeten Versuch ausgegangen werden (hierzu konkret: Frister FS Wolter, 375, <384>; LK-StGB/Murmann § 22 Rn. 141).
LG