Umzugskostenpauschale für Mieter?

3 Antworten

Diese Gebühr ist nicht auf die Mieter umlegbar.

Schreib' Deiner Vermieterin zurück, daß eine Gebühr für Ein- oder Auszuüge nicht Bestandteil des Mietvertrags ist und Du diese nicht anerkennst.

Nein. Eine solche "Gebühr" kann die Vermieterin nicht fordern. Das ist rechtlich nicht möglich.

Wenn die Eigentümergemeinschaft das beschließt, gilt das nur für die Vermieterin. Es mag sein, dass die das vielleicht an die Gemeinschaft zahlen muss, aber sie kann es nicht von eigenen Mietern fordern.

Du bist Mieter und was die Eigentümerversammlung beschließt, das gilt für die Eigentümer. Die Eigentümerin muß 100€ in die Gemeinschaftskasse zahlen, wenn sie einen neuen Mieter hat. Für dich gilt dein Mietvertrag. Den hast du mit der Vermieterin, nicht mit der Eigentümergemeinschaft geschlossen.