Umsatz einzahlen bezahlen?

2 Antworten

Ich würde gerne, ob man sich die Zeit bezahlen lassen kann.

Natürlich gehören Arbeiten die verrichtet werden zur Arbeitszeit. Das ließe sich rechtlich nicht anders bewerkstelligen.

Im Arbeitsvertrag steht gar nichts dazu und im Handbuch steht, dass man 20 Minuten Zeit dafür hat.

Ein netter Versuch kostengünstig zu decklen. Wenn dort steht, dass es nur eine Minute dauert, aber die Fahrt nicht unter einer Stunde bewältigbar ist, fällt das "Handbuch" unter Makulatur. Es ist die mindestmögliche, tatsächliche Arbeitszeit zu vergüten.

Im Moment wird es uns nicht bezahlt.

Dann sollen sie ihr Geld selbst abholen. Ist ohnehin grenzwertig mit Geld solange durch die Gegend zu fahren. Es sollte auch rückwirkend verlangt werden. Es sind die Stunden als Selbstaufschreibung jeden Tag zu hinterlegen. Dann können auch etwaige Mindestlohnverstöße belegt werden. Diese dürften hier durchaus auftreten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Ich würde meinen, daß es sich um zu vergütende Arbeitszeit handelt.

Was ein "Vertragspartner" damit zu tun?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

HungryPig 
Fragesteller
 23.05.2024, 12:35

Die Leute von den Erdbeeren nehmen das Geld nicht direkt, sondern die Vertragspartner zahlen das für sie bei einer Bank ein oder so.

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