Brauchen bibliotheken die erlaubnis von einem verlag/autor?

2 Antworten

Man könnte deine Frage sehr umfangreich beantworten, weil das Thema Urheber- und Verwertungsrechte sehr verzwickt und kompliziert sein kann.

Ich versuche es - anhand Deines Beispiels - mal so:

Du hast Recht, dass z.B. JK Rowling (bzw ihr Verlag) als UrheberIn von Harry Potter allein über die Verwertung ihres Werkes entscheiden darf. Im Prinzip wäre das Verleihen des Buches also nur mit Zustimmung des Urhebers erlaubt.

Sobald Sie aber entscheidet, ihr Buch in Umlauf zu bringen ( = zu erlauben, dass man es kaufen kann), erschöpft sich das Verbreitungsrecht. Deshalb kannst Du das Harry Potter Buch, das Du gekauft hast, ohne Zustimmung von JK Rowling an Deine Freunde verleihen.

Bei den Bibliotheken, die die Bücher, die sie verleihen, ja auch vorher gekauft haben, verhält es sich ein bisschen anders.

Warum ? Genau wie Du sagst: weil anzunehmen ist, dass ein Buch massenhaft verliehen wird, obwohl nur einmal dafür Geld bezahlt wurde.

Deshalb zahlen Büchereien tatsächlich eine Gebühr, die sog. "Bibliothekstantieme".

Die beträgt derzeit pro Leihvorgang etwa 4 Cent und wird an die Interessengemeinschaft VG Wort entrichtet. Allerdings nicht von den Bibliotheken selbst, sondern von Bund und Ländern.

Kurzfassung:

Ja, die Bibliotheken zahlen eine Gebühr dafür, dass sie Bücher verleihen, allerdings nicht direkt an den Rechteinhaber.

  • Gedruckte Bücher dürfen die Bibliotheken frei kaufen.
  • Bei eBooks für die Onleihe der Bibliotheken müssen der Verlag bzw. der Autor einverstanden sein.

deswegen der verlag weniger umsatz macht“ Das siehst du falsch. Der Verlag hat doch Umsatz dadurch gemacht, dass du das Buch gekauft hast. Fertig. Was du mit dem Buch dann machst, ob du es deinen Freunden vorliest oder verleihst oder verkaufst oder was auch immer –das ist DEINE Privatsache. Und das geht den Verlag nichts an.