Ummeldung Umzug: darf der Einzugstermin VOR dem Auszugstermin liegen?
Hallo ihr Lieben,
ich bin seit ca. drei Wochen in der neuen Wohnung, habe renoviert etc. und meine alte Wohnung soweit fertig und übergabebereit gemacht.
Auzugsdatum wäre der 31.05. gewesen (schriftlich bestätigt) aber der Vermieter hat mir den 01.05 in Aussicht gestellt.
Dann ist es aber der 09.05.geworden.(Bitte nicht nachfragen, ich checke es selber nicht)
Mittlerweile habe ich eine Wohnungsgeberbescheinigung von meinem neuen Vermieter zur Vorlage beim Amt erhalten, zwecks Ummeldung.
Jetzt liegt allerdings das Einzugsdatum (neue Wohnung) mit dem 01.05. VOR dem Auszugsdatum aus der alten Wohnung.
Müssen der Auszugstermin aus der alten Wohnung und der Einzugstermin in die neue Wohnung „nahtlos“ sein, d.h. auf den gleichen Tag fallen?
Eine neue Wohnungsgeberbesch.zu bekommen ist grundsätzlich kein Problem, mich interessiert gerade nur, ob es notwendig ist, da es im Vorfeld mit den Terminen viel Hin-und Her gab.
Danke für eure Hilfe und zeitnahen Antworten.
LG
2 Antworten
Das ist gar kein Problem.
Ab Datum des Mietbeginns in der neuen Wohnungsgeberbescheinigung kannst Du Dich ummelden.
Ob der Mietvertrag der alten Wohnung weiter besteht ist irrelevant.
Normal sogar für paar Tage oder Wochen.
Hä? Natürlich ist das Einzugsdatum der neuen Wohnung VOR dem Auszugsdatum der alten. Sonst wäre doch jeder obdachlos, der umzieht.
Stimmt, es geht hier allerdings um 8 Tage Differenz
.Danke für Deine Antwort, LG
So generell kann man das aber nicht sagen. Viele ziehen am 30. oder 31. eines Monats aus und am 1. in der die neue Wohnung ein. Andere ziehen aus ihrer gekündigten Wohnung aus, "parken" sich erst mal bei Verwandten oder Freunden oder in einem Hotel und ziehen dann in die neue Wohnung ein, sobald diese bezugsfertig ist. Völlig normal.
Genauer gesagt ab dem Tag des tatsaechlichen Einzugs. Der Tag des Mietbeginns spielt hingegen keine Rolle.