Ummelden auf Oma/Opa zu Hause möglich?

4 Antworten

Wenn du dann trotzdem bei deiner Mutter wohnst, ist das eindeutig Leistungsbetrug.

und dann ist die Wohnung tatsächlich zu groß für deine Mutter und man wird ihr einen Umzug zur Auflage machen.

beangato  11.12.2017, 21:43

@DerHans,

die Mutter muss nicht zwingend umziehen - musste ich auch nicht.

Wenn man die evt. zu hohe Miete aus dem Regelsatz aufstockt, kann man wohnen bleiben.

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Es geht darum dass wenn ich hier gemeldet bleibe , dass meine Mutter Abzüge bekommt da ich genug verdiene, 

Hat sie so oder so.

Du bleibst da wohnen dann fällt bei Deiner Mutter Dein Mietanteil weg und auch das Geld was sie bisher bekommen hat; sprich Du musst Mietanteil zahlen und Dich selber verpflegen.

Ziehst Du aus, ist sie in einer zu großen Wohnung und oder zu teuren Wohnung, dann wird die Miete nur noch 6 Monate in voller Höhe gezahlt.

Klar kannst Du zu Opa und Opa ziehen und Dich ummelden. Wie lange das dauert, weiß ich nicht.

Bei uns sind 60 Quadrameter für 2 Personen angemessen, bei Euch kann das anders sein. Das könnt Ihr im Jobcenter erfragen.

Mujango 
Fragesteller
 11.12.2017, 21:31

Das bedeutet dann dass meine Mutter keine Abzüge kriegt oder? Weil wenn ich hier gemeldet bleibe, wird wahrscheinlich vom Jobcenter Geld für  meine Mutter gestrichen , da ich in der Ausbildung 850 und im Nebenjob nochmal 450 € verdiene

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beangato  11.12.2017, 21:39
@Mujango

Dann hat Deine Mutter keine Abzüge.

Allerdings solltest Du mit 850 + 450 + ca. 200 Euro (Kindergeld) sowieso aus der Bedarfsgemeinschaft raus sein. Dann würde nur überhängendes Kindergeld  bei Deiner Mutter angerechnet und Du müsstet ihr das Fehlende (Deinen Mietanteil + Kostgeld) geben.

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das ummelden ist nicht für die regulierung der beziehung zum jobcenter nach belieben gedacht sondern sollte wiederspiegeln wo die gemeldete person ihren lebensmittelpunkt hat. du müßtest was von den großeltern mit vorlegen. wenn es sich um eines straftat handelt, dann machen sie sich ggfs. mit strafbar. falls du dich doch ummelden solltest, zahlt das jc erstmal für 6mon. die miete weiter. erst danach käme ein umzug in frage.

Mujango 
Fragesteller
 11.12.2017, 21:29

Es geht darum dass wenn ich hier gemeldet bleibe , dass meine Mutter Abzüge bekommt da ich genug verdiene, 

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stern311  11.12.2017, 21:31
@Mujango

ja das ist in dem falle so. verwandte ersten grades sind gesetzlich verpflichtet sich gegenseitig zu unterhalten solange sie leben, bevor das amt zahlt. 1208 bgb(unterhaltsverpflichtung)

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stern311  11.12.2017, 21:34
@Mujango

ja das ist in dem falle so. verwandte ersten grades sind sich gegenseitig zum unterhalt verpflichtet und zwar lebenslang, bevor das amt zahlen muss. bgb 1208 unterhaltsverpflichtung

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beangato  11.12.2017, 21:41
@stern311

@stern...,

das trifft aber bei ALG II nicht zu. Da müssen die Kinder nicht für die Eltern aufkommen.

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