Überstunden beim Minijob?
Hallo,
eine kurze Frage, ich mache seid knapp 3 Monaten ein Minijob.
Mein Problem ist ich mache immer, beim Minijob knapp 1–2 Stunden länger, das heißt meine Arbeitszeit wird durch die Überstunden fast schon verdoppelt.
Geld möchte ich für die stunden nicht haben da ich nicht über 450 € verdienen darf. (habe die Monate auch nur 450 € bekommen)
Nun meine Frage, was kann ich dagegen machen? Im Vertrag steht 48 Stunden im Monat (ich komme mittlerweile schon auf 72), auf Nachfrage wird immer nur gesagt, weil jemand krank geworden ist ....blah blah blah, ich soll bitte so lange bleiben bis alles fertig ist und das dauert je nach Ware immer 1-2 Stunden länger (in den drei Monaten war von angeblichen 9 Personen immer nur ich und 2 andere da, also haben wir alles alleine immer zu dritt gemacht)
Habt ihr eine Idee was ich machen kann? Ich wäre einfach froh mal pünktlich Feierabend zu haben, da ich mein Kind auch zeitlich von der Kita abholen muss und durch die Überstunden das meistens gar nicht möglich ist.
4 Antworten
Wenn du nicht mehr verdienen kannst, müsstest du für die geleisteten Überstunden Freizeitausgleich bekommen. Besprich mit deinem Vorgesetzten, an welchen Tagen du die Überstunden durch freie Tage ausgleichen kannst.
Falls von dir verlangt wird, die Überstunden ohne Bezahlung abgeleistet zu haben und keine Kompensation zu bekommen, dann suche dir einen anderen Job.
Laut der minijob-zentrale.de gilt folgendes:
Was passiert, wenn Ihr Minijobber die Verdienstgrenze überschreitet
Zahlen Sie Ihrem Minijobber einen Jahresverdienst bis 5.400 Euro, darf sein Verdienst in einzelnen Monaten auch mehr als 450 Euro betragen. Übersteigt der Jahresverdienst 5.400 Euro, weil sich der Verdienst Ihres Minijobbers in einzelnen Monaten auf mehr als 450 Euro erhöht, kommt es darauf an, ob dies regelmäßig und vorhersehbar oder gelegentlich und nicht vorhersehbar erfolgt.
Passiert das gelegentlich und nicht vorhersehbar, das heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum, bleibt die Tätigkeit ein Minijob. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch weit mehr als 5.400 Euro betragen.
Verdient Ihr Minijobber dagegen regelmäßig über 450 Euro im Monat, ist die Beschäftigung kein Minijob mehr, sondern sozialversicherungspflichtig. Dies gilt ab dem Tag, an dem Sie erkennen können, dass Ihr Minijobber aufgrund des vorhersehbaren höheren Verdienstes mehr als 5.400 Euro im Jahr verdienen wird.
Wichtig zu wissen
Als „ nicht vorhersehbar“ gilt beispielsweise eine Krankheitsvertretung, als „vorhersehbar“ saisonale Mehrarbeit.
Nachzulesen in der minijob-zentrale.de unter Entgeltgrenze bzw. in dem Link hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html;jsessionid=AF793A8E2156E414AEC41A6663403E87
Gruß siola55
Hallo er soll dich dann auf 50% anmelden dann hast noch luft nach oben und Du bist besser gestellt als bei einem Minijob umsonst arbeiten tut niemand mehr Du hast auch nichts zu verschenken ich auch nicht, meine Überstunden habe ich immer bar bekommen ich schreibe jede Minute auf wo ich da arbeite und verschenken tu ich nichts
Eigentlich kannst du jetzt die Zeit abfeiern und wirst weiter bezahlt.