Überstunden bei eine Minijob?

4 Antworten

Grundlegend gelten bei Minijobs die selben Arbeitszeitregeln hinsichtlich "Überstunden" und täglicher Arbeitszeit wie es auch für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse anzuwenden ist.

Eine Pflicht zur Ableistung von Überstunden ergäbe sich auch beim Minijob entweder aus rechtswirksam und zulässigen Vereinbarungen im Arbeitsvertrag, und / oder beim Vorliegen besonderer betrieblicher Gründe.

Beim Minijob muss hier aber im Rahmen der 450-Euro - Regelung in Abschnitten von maximal 6 Monaten ein Ausgleich zwischen geleisteter Mehrarbeit in den einen Monaten gegenüber Freizeitausgleich in den anderen Monaten gewahrt bleiben.

Diese Variablität darf aber nicht dazu führen, dass z.B. in 3-4 Monaten das gesamte Arbeitskontingent ausgeschöpft wird , und in den restlichen 1-2 Monaten pro Halbjahr damit keine nutzbare Arbeitszeit mehr zur Verfügung steht.

Familiengerd  03.07.2018, 13:42
Beim Minijob muss hier aber im Rahmen der 450-Euro - Regelung in Abschnitten von maximal 6 Monaten ein Ausgleich zwischen geleisteter Mehrarbeit in den einen Monaten gegenüber Freizeitausgleich in den anderen Monaten gewahrt bleiben.

Eine Überschreitung der Monatseinkommensgrenze ist nur aus unvorhersehbaren Gründen (z.B. Überstunden wegen unerwarteter Krankheitsvertretung) höchsten dreimal in einem 12-Monats-Zeitraum erlaubt.

Diese Überschreitung muss nicht in anderen Monaten ausgeglichen werden und ist auch nicht schädlich, wenn es dazu zu einer Überschreitung der Jahreseinkommensgrenze kommt!

Parhalia2  03.07.2018, 21:48
@Familiengerd

DOCH, bei einem Minijob IST darauf zu achten, dass die Jahres-Einkommensgrenze von 5400 Euro NICHT überschritten wird, um den Status der Anmeldung als Minijob nicht zu gefährden.

Familiengerd  03.07.2018, 23:40
@Parhalia2
DOCH

NEIN!

Du bist - unter den von mir genannten Bedingungen - völlig im Irrtum!

Mach Dich einfach mal auf der Seite der Minijob-Zentrale schlau: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/01_450_euro_gewerbe/01_Entgeltgrenze/node.html ; hier unter dem Abschnitt "Was passiert, wenn Ihr Minijobber die Verdienstgrenze überschreitet":

Übersteigt der Jahresverdienst 5.400 Euro, weil sich der Verdienst Ihres Minijobbers in einzelnen Monaten auf mehr als 450 Euro erhöht, kommt es darauf an, ob dies regelmäßig und vorhersehbar oder gelegentlich und nicht vorhersehbar erfolgt.
Passiert das gelegentlich und nicht vorhersehbar, das heißt bis zu drei Mal in einem Zwölf-Monats-Zeitraum, bleibt die Tätigkeit ein Minijob. In solchen Ausnahmefällen darf der Jahresverdienst auch weit mehr als 5.400 Euro betragen.

Alles klar jetzt?? 😉

Wenn Not am Mann ist, bleibt man selbstverständlich. Auch ein Minijob ist ein ganz normaler job

kommt das allerdings ständig vor würde ich mit dem Chef sprechen

Familiengerd  03.07.2018, 13:52

Ganz so einfach ist es beim Minijob eben nun mal nicht!!

Sind die Überstunden bei eine Minijob ein muss

Selbstverständlich nicht!

Kein Arbeitnehmer ist zu Überstunden verpflichtet (von echten Notfällen wie z.B. bei einer Überschwemmung), wenn er sich nicht zu Überstunden aus dringenden betrieblichen Gründen verpflichtet hat.

Das gilt in besonderem Maße für Teilzeitarbeitnehmer (und dazu gehört auch der Minijobber), da Überstunden dem Wesen der Teilzeitarbeit widersprechen!

Beim Minijob kommt noch hinzu, dass Überstunden - wenn sie denn geleistet werden - nicht dazu führen dürfen, dass dadurch die monatliche Einkommensgrenze von 450 € überschritten wird (bei der Führung eines Arbeitszeitkontos gibt bei es der Überschreitung der je nach Stundenlohn oder Festeinkommen maximal möglichen Monatsarbeitsstunden besondere Regelungen).

Eine Ausnahme davon besteht nur, wenn die Überstunden aus unvorhersehbaren Gründen (z.B. Überstunden wegen unerwarteter Krankheitsvertretung) geleistet werden müssen; das ist höchsten dreimal in einem 12-Monats-Zeitraum erlaubt. Dann ist es auch nicht schädlich, wenn es durch diese Überstunden zu einer Überschreitung der Monats- und der Jahreseinkommensgrenze kommt!

Nein, Überstunden sind bei einem Minijob natürlich nicht verpflichtend.

Wenn dein Arbeitgeber das gerne hätte, kannst du für Überstunden ja eine Extrazahlung fordern.

Familiengerd  03.07.2018, 13:53

Wenn die Einkommensgrenze das denn überhaupt zulässt!