Überschreitung der 20-Std Werkstudenten Grenze durch Urlaubsstunden/ Feiertage?

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Die Eischätzung, ob jemand ein Werkstudent ist, also überwiegend studiert und nur nebenbei arbeitet, ist immer eine Jahresbetrachtung. 

Deshalb gibt es die 26-Std.-Regelung, die besagt, dass man bis 26 Wochen im Jahr auch mehr als 20 Std. arbeiten kann, wenn man den Rest des Jahres (also überwiegend) nicht beschäftigt ist.

Die Beurteilung obliegt letztlich der Krankenkasse, die die KVdS (Krankenversicherung der Studenten) durchführt, auch wenn der Arbeitgeber die Meldung zur Sozialversicherung vornimmt.

Der Urlaubstag hat so viele Stunden wie dein normaler Arbeitstag hat. Da wird aus einem Zwei-Stunden-Tag nicht plötzlich ein Sieben-Stunden-Tag.

Kindskoppp 
Fragesteller
 20.11.2017, 09:11

Es geht nicht um die Anzahl der Stunden des Tages, diese ist unumstritten. Es geht darum, ob die Krankenkasse die Stunden der Urlaubstage/Feiertage in die Rechnung der 20 Stunden Grenze miteinbezieht. Habe ich mein Stundenkontingent bei 13 Std Arbeit und einem Feiertage (=7 Std.) ausgeschöpft oder darf ich 20 Stunden arbeiten, obwohl auch der Feiertag/Urlaubstag ausbezahlt wird?

Kindskoppp 
Fragesteller
 20.11.2017, 09:52
@brennspiritus

Vielen Dank erstmal, leider gibt es zu diesem Fall trotz vieler Suche keine eindeutige Antwort. Die Krankenkasse hat mich wieder an den Arbeitgeber verwiesen.

brennspiritus  20.11.2017, 09:59
@Kindskoppp

Toll. Ich würde mir die 26-Stunden-Regel genau ansehen. Das ist doch die Ausnahme.

Ansonsten versteh ich es so, dass man in der Vorlesungszeit nie über die 20 Stunden kommen darf.

@Kindskoppp Hast du hier mittlerweile eine klare Antwort gefunden? Ich bin nämlich genau in derselben Situation, habe zwei Jobs und bei dem einen in der Woche einen Urlaubstag genommen und bin mir jetzt nicht sicher, wie viele Stunden ich jetzt in dem Zweitjob noch arbeiten darf...