Ferienjob/Krankengeld?
Hallo.
Wir arbeiten gerade bei einer Firma und haben dort einen Arbeitsvertrag von 4 Wochen (nicht ganz ein Monat).
Sie wollten unsere SV Bescheinigung, Steuer-ID usw. (ist auch ein großes Unternehmen mit ca 500 Mitarbeitern).
Wir waren die ersten 4 Tage arbeiten von Montag bis Donnerstag und sind seid Freitag und die folgende Woche krankgeschrieben.
Jetzt die frage, da wir ja sozialversichert, bekommen wir auch Krankengeld für diese Zeit ?
Und wenn nein was steht uns genau zu ?
Wir sind Studenten und gerade in den Semesterferien, der Vertrag ist als Aushilfekräfte ausgerichtet.
Danke für Antworten
2 Antworten
Hallo,
wenn die Beschäftigungszeiten von mehr als 20 Stunden pro Woche 26 Wochen innerhalb von 12 Monaten nicht übersteigen, ist die Beschäftigung kurzfristig. Es werden dann keine Krankenversicherungsbeiträge vom Verdienst abgezogen. Daher besteht kein Krankengeldanspruch gegenüber der Krankenkasse.
Wenn im Arbeits- oder Tarifvertrag nichts anderes geregelt ist, ist der Arbeitgeber bei Arbeitsunfähigkeit in den ersten 4 Wochen der Beschäftigung nicht zur Entgeltfortzahlung verpflichtet.
Gruß
RHW
Das ist richtig, Aber aus der Tatsache, das keine Krankenversicherungsbeiträge für dich abgeführt werden, kann sich ableiten, dasß du keinen Anspruch auf Krankengeld hast. Wer nichts einzahlt, bekommt nichts raus. D.h. du hast Pech gehabt. Bei einem Ferienjob fallen eben keine Beiträge an. Anders wäre es bei einem normalen Arbeitsvertrag, da hättest du von der Krankenkasse Krankengeld bekommen, da dein Arbeitgeber für dich Beiträge abgeführt hätte.
warum wollten die dann meine SV-Nummer und eine Bescheinigung für die Krankenkasse ?
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Beste Grüße
Weil diese auf der Abrechnung erscheinen wird und weil alle Löhne und Gehälter an das Finanzamt gemeldet werden. Die Bescheinigung der Krankenkasse, um zu wissen, daß du krankenversichert bist.
Hallo allwissend4420,
im 1. Absatz meiner Antwort rede ich auch vom Krankengeld der Krankenkasse:
wenn die Beschäftigungszeiten von mehr als 20 Stunden pro Woche 26 Wochen innerhalb von 12 Monaten nicht übersteigen, ist die Beschäftigung kurzfristig. Es werden dann keine Krankenversicherungsbeiträge vom Verdienst abgezogen. Daher besteht kein Krankengeldanspruch gegenüber der Krankenkasse.
Gruß
RHW
In diesem Fall handelt es sich um einen nicht versicherungspflichtigen Ferienjob, genauer gesagt um eine kurzfristige Beschäftigung nach § 8 SGB IV, die lediglich an die Minijobzentrale gemeldet wird.
Es besteht in diesem Fall weder Anspruch auf Entgeltfortzahlung noch auf Krankengeld.
Danke für deine schnelle Antwort.
ich rede aber vom Krankengeld und nicht von einer Lohnfortzahlung vom arbeitgeber.
lg