Über Vaterschaft gelogen?

8 Antworten

25 verlorene Jahre - rechtlich gesehen kannst du höchstens deinen leiblichen Vater um einen Vaterschaftstest bitten (bzw. ihn auch erzwingen). Letztendlich geht es ja irgendwann auch mal um Erbansprüche. Dein offizieller Vater bleibt solange dein Vater, bis etwas Gegenteiliges bewiesen ist.

Ob dein leiblicher Vater gegen die Mutter vorgehen kann? Unwahrscheinlich. Sie kann sich immer noch rausreden mit. ich dachte, dass...

Moralisch gesehen ist das natürlich nicht in Ordnung! Dein "Vater" wusste von dem Betrug? Hattest du wenigstens eine schöne Kindheit?

Ob du nun Kontakt aufnehmen möchtest, bleibt natürlich dir überlassen. Allerdings wirst du auch damit rechnen müssen, dass dein leiblicher Vater nach den ganzen Jahren nicht begeistert ist - so oder so... Aber vielleicht freut er sich auch über (noch) ein Kind?!

Dein jetziger Vater hätte Regressansprüche stellen können gegen deinen leiblichen Vater. schließlich ist er die ganzen Jahre für den Unterhalt für dich aufgekommen. Allerdings ist dann auch die Frage: seit wann weiß er davon? Denn auch hier hat man nur begrenzt Zeit, sobald man von der Tatsache des "Kuckuckskindes" erfahren hat, seine Ansprüche geltend zu machen.

Das geht erst, wenn aufgrund einer Anfechtung rechtskräftig festgestellt ist, dass der Ehemann nicht der Vater des Kindes ist - dann erlischt die Vaterschaft und mit ihr die Unterhaltspflicht. Ein „neuer“ Vater muss festgestellt werden, der künftig und rückwirkend für sein Kind Unterhaltszahlungen leisten soll. Dem Scheinvater steht somit Anspruch auf einen sogenannten "Scheinvaterregress“ gegen den leiblichen Vater zu. Auch Unterhaltsleistungen, die dem Kind in Form von Wohnraum und Betreuungsleistungen gewährt wurden, werden dabei in Geld geschätzt.

https://www.t-online.de/leben/familie/id_18825354/kuckuckskind-unterhalt-folgen-einer-lebensluege-.html

Oder du hast in der Zukunft das Glück zwei liebevolle Väter zu haben: deinen leiblichen Vater und deinen offiziellen Vater. Entweder läßt man dann alles wie es ist oder dein leiblicher Vater erkennt die Vaterschaft nun an und du bist damit ihm gegenüber erbberechtigt.

Dein biologischer Vater hat doch auch zwingend eine Nachricht über den Vaterschaftstest erhalten.

Das geht gar nicht anders.

FastReply  28.08.2019, 09:27

War ja privat. Den wird wohl nur der Auftraggeber bekommen.

0
FastReply  28.08.2019, 09:38
@Menuett

Du hast wohl nicht viel Ahnung. Was spricht gegen eine Vaterschaftsfeststellung wenn die rechtlichen Voraussetzungen vorliegen.

0
CrafterMD 
Fragesteller
 28.08.2019, 09:45

Nein da der Vaterschaftstest zwixhen mir und meinem Vater stattfand. Nicht mit meinen erzeuger

1

solltest du mit solchen Rechtsfragen nicht eher an einen Fachmann gelangen? Anwalt z.Bsp.?

Ist der Scheinvater rechtlich gesehen überhaupt dein Vater?

Menuett  28.08.2019, 09:33

Wenn der die Vaterschaft anerkannt hat oder mit der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet war, kann man davon ausgehen.

1
BSimon91  28.08.2019, 09:36
@Menuett

Danke, ich kenne das Gesetz auch. Wir raten einfach, dass eines davon vorliegt? Arbeitest du immer so?

0
CrafterMD 
Fragesteller
 28.08.2019, 09:45

Ja

0

Traurig, dass das passiert ist.

Du bist erwachsen. Was erwartest Dir von einer "Anzeige"? Genieße lieber die Zeit mit Deinem Vater.

FetishQueen  28.08.2019, 09:07

Nicht er will seine Mutter anzeigen. Er will wissen ob sein Erzeuger seine Mutter anzeigen kann. Weil sie es ihm verheimlicht hat.

3
CrafterMD 
Fragesteller
 28.08.2019, 09:08

Hä ich will doch garnixhts maxhen... meine Frage war ob mein Erzeuger rechtlich was machen kann da meine Mama ihn belogen hat

0
beangato  28.08.2019, 09:16
@CrafterMD

Ich habe damit gemeint, dass es sinnlos ist, was zz machen.

0