TÜV Wann überzogen?

6 Antworten

"bußgeld hu überzogen" 1. Ergebnis: https://www.adac.de/rund-ums-fahrzeug/reparatur-pflege-wartung/hu-und-au/hu-ueberzogen-oder-durchgefallen/

Theoretisch musst du spätestens am letzten (in der Praxis Werk-)Tag des Januars das Auto bei der HU vorgeführt haben.

Bei HU erst im Folgemonat (also im Februar) gibt's noch kein Bußgeld. Du gehst aber das Risiko ein, dass du einen Unfall hast wg. einer Sache, die bei der HU erkannt werden würde und dann die Versicherung blöd macht.

Ich würde allerspätestens am letzten (in der Praxis Werk-)Tag des Februars zur HU. Bei kleineren Mängeln darfst du heimfahren ohne neue Plakette und bekommst ca. 4 Wochen Zeit. Wenn dich die Polizei anhält, einfach die Bescheinigung der HU-Stelle vorlegen, dass du eben die ca. 4 Wochen Zeit bekommen hast, dann gibt's in dieser Zeit IIRC kein Bußgeld. Die HU-Nachprüfung kostet aber extra.

notting

Woher ich das weiß:Hobby

Der Januar ist der MOnat in dem Du die HU spätestens durchführen musst.

Also überfällig ist das Auto dann am ersten Februar.

Siehe §29 StVZO Abs 2 Satz 1

2) Der Halter hat den Monat, in dem das Fahrzeug spätestens zur Hauptuntersuchung vorgeführt werden muss, durch eine Prüfplakette nach Anlage IX auf dem Kennzeichen nachzuweisen

Der Monat endet immer mit dem letzten Tag des Monats.

Der TÜV gilt bis Ende des angezeigten Monats. Und selbst, wenn du den Termin ein paar Wochen überziehst, passiert nichts.

Die Hauptuntersuchung gilt immer bis zum letzten Kalendertag des Monats, der auf der Plakette ganz oben(aif 12 Uhr) steht. Du kannst auch Bußgeldfrri 2 Monate überziehen. Lediglich bei der Prüforganisation ist eine Überziehungsgebühr fällug.

du kannst am 31 Januar noch zum TÜV, ohne das er abgelaufen ist


Justinoberlino 
Fragesteller
 02.01.2024, 12:33

Perfekt danke dir

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