Tüv Plakette anders als im Fahrzeugschein?
Wie kann es sein das meine Plakette anzeigt das mein tüv fällig ist mein Fahrzeugschein aber nicht .Beim Farzeugschein Januar 26 ,bei der Plakette aber Januar 25.,ich habe das Auto neu gekauft. Im Januar 25 war es zwei Jahre alt?????????????????
6 Antworten
Ein Neuwagen muss erst nach drei Jahren zur HU, danach alle zwei Jahre - Ausnahmen bilden z. B. Pickups mit LKW-Zulassung, denn die müssen auch als Neuwagen nach zwei Jahren zur HU...
Bei dir wird man in der Zulassungsstelle versehentlich die falsche "TÜV-Plakette" aufgeklebt haben und du solltest das bald korrigieren lassen.
Sollte mal die Polizei hinter dir fahren, fällt evtl. auf, dass der TÜV-Termin schon lange überschritten ist aber in der Zulassungsbescheinigung Teil I steht ja auf der Vorderseite das Datum der nächsten HU und auf der Rückseite, in Spalte "B" (ganz oben links) das Datum der Erstzulassung des Fahrzeuges - du kannst also nachweisen, dass du den Termin der HU nicht überschritten hast.
Fahre bitte zu deiner Zulassungsstelle, nimm das hintere Kennzeichen und die Zulassung mit und lasse eine neue Plakette aufkleben.
LG
Hi, ein Neuwagen muss erst nach 3 Jahren zur HU, dannach dann alle 2 Jahre.
Da hat wohl der Sachbearbeiter in der Zulassungsstelle geschlafen, oder aber sie haben Mangel an kompetenten Mitarbeitern.
Neufahrzeuge müssen erstmals drei Jahre nach Erstzulassung zur HU.
Das gilt aber nur für PKW und Anhänger bis 2 Tonnen. Alle anderen Fahrzeuge müssen früher zur HU (bis 3,5t nach 2 Jahren, über 3,5t nach einem Jahr).
Mietwagen, Taxen und Leihwagen müssen stets nach einem Jahr zur HU.
wenn es im Jan 25 2 Jahre alt war, ist Jan 26 richtig, denn die erste Zeitspanne ist 3 Jahre, danach erst 2 Jahre
Dann hat der TÜV Prüfer damals vergessen die neue Plakette zu kleben.
Hatte ich auch schon den Spaß. Nur ich hab es noch bemerkt bevor ich ins Auto gestiegen bin und konnte den Prüfer darauf hinweisen.
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