TÜV im August - wie lange können wir fahren?
Hallo, ich habe eine Frage, die manch einem vielleicht lustig vorkommt, aber ich weiß wirklich nicht. Bitte deswegen um eine Antwort. Wir haben im Monat August TÜV. Leider habe ich aber soeben in unserer Werkstatt angerufen um einen Termin zu machen - bei uns am Auto sollte mehreres dann gemacht werden und ich wollte schon mal Check durchführen lassen. Nun ist aber diese Werkstatt im Urlaub :( - kommen erst Mitte August weiter. Da mein Mann aber das Fahrzeug täglich braucht, weiß ich nicht wie lange ich fahren darf, denn im Brief steht kein genaues Datum drin: nur 08/10 Bedeutet dies, dass bis Ende August eigentlich gefahren werden darf oder muss der TÜV bereitzs am 01. des Monats erfolgen? Freue mich über HILFREICHE antwort. Danke
13 Antworten
Bußgeld bei Überschreitung des TÜV's beim KFZ:
Überschreitung bis 2 Monate: 15 EUR
Überschreitung um 2 bis 4 Monate: 25 EUR
Überschreitung um 4 bis 8 Monate: 40 EUR + 1 Punkt
Überschreitung mehr als 8 Monate: 75 EUR + 2 Punkte
BERICHTIGUNG:
Tabelle:
Pkw, Krafträder, sonstige Kfz zur Hauptuntersuchung nicht vorgeführt.
Tatbestand: Fristüberschreitung
2-4 Monate; 15 Euro
4-8 Monate; 25 Euro
mehr als 8 Monate; 40 Euro + 2 Punkte
Quelle: http://www.bmvbs.de/Verkehr/Strasse-,1430.1494/Bussgeldkatalog.htm
Bis Ende August darf gefahren werden, danach fahrt ihr ohne Versicherungsschutz.
Das stimmt nicht, der Versicehrungsschutz erlischt nicht wenn der TÜV abgelaufen ist. Es kann nur Probleme geben wenn wegen eines Technischen Defekts der bei der TÜV Untersuchung festgestellt hätte werden können, ein Unfall passiert.
Der Wagen muss dann bis Ende August beim TÜV gewesen sein. Ab Anfang Oktober gäbe es bei Kontrollen ein Bußgeld.
TÜV Abgelaufen = Die Plakette auf dem Nummerschild und der Stempel im Fahrzeugschein zeigen den nächsten TÜV Termin an. Wenn der TÜV abgelaufen ist, sieht der bundeseinheitliche Bußgeldkatalog für Pkw erst bei einer Überschreitung von 2 Monaten ein Verwarnungsgeld von 15 Euro vor. Laut einem neuen Gerichtsurteil gibt es jedenfalls keine Schonfrist. Wenn der TÜV abgelaufen ist und das seit mehr als 8 Monaten gibt es neben 40 Euro Bußgeld, sogar 2 Punkte in Flensburg.
Wenn es geschrieben steht: 08/10 heißt es gültig bis zu 31. August 2010
Der Bußgeldkatalog schreibt vor: Mehr als 2 Monate - nicht bis zu 2 Monaten.