Ich kenne einige Frauen, die ein Kopftuch tragen und die haben Jobs, die ihrer Ausbildung entsprechen. Zum Teil sind da sogar Frauen in Führungspositionen dabei.

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Du bist ein Kind, daher ist der Kinderarzt völlig richtig für dich. Glaubst du, du würdest dein Shirt bei einem Frauenarzt lieber ausziehen?

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Gerade in einem Alter, wo die Haut des Menschen noch frisch und unverbraucht ist, schmieren sich einige unnötigerweise dieses Zeug drauf. Das werde ich wohl nie verstehen. Noch dazu siehst du mit der Creme wie ein Pfirsich aus.

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Schon wieder eine Schwangerschaftsfrage von dir. Es kann durchaus vorkommen, dass eine Frau trotz Schwangerschaft noch Blutungen bekommt, ist aber eher selten und es ist keine Regel in dem Sinne.

Wenn deine Freundin glaubt schwanger zu sein, dann sollte sie sich nicht auf solche Anzeichen verlassen, sondern einen Test machen oder besser noch zum Arzt gehen. Nur dann kann sie sicher sein.

Bei der Gelegenheit könnt ihr euch dort auch mal über Verhütung informieren.

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Übelkeit und Erbrechen sind nicht unbedingt Anzeichen für eine Schwangerschaft. Manche Frauen leiden sehr früh unter Übelkeit, manche gar nicht.

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Junge, du bist 16 Jahre alt, wahrscheinlich noch ohne Ausbildung und vielleicht sogar ohne Schulabschluss. Dazu kommst du mit dir und deinem Leben nicht klar und machst deswegen eine Therapie.

Was bringt dich eigentlich auf die Idee, dass es dir in Spanien besser gehen würde? Dort gibt es sehr viele Arbeitslose, wie willst du denn dort bestehen? Als was willst du Arbeiten. Zudem kämst du nicht mal über die Grenze, da du minderjährig bist.

Seh zu, dass du dein Leben hier auf die Reihe bekommst, mach eine Ausbildung und wenn du es dann immer noch willst, dann kannst du immer noch auswandern.

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Arbeitslosengeld wird nicht nachgezahlt, da zählt das Datum der Antragstellung. Im übrigen wärst du sowieso nicht Anspruchsberechtigt. Du solltest beim JobCenter einen Antrag auf Arbeitslossengeld II stellen.

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Such dir einen Job in Berlin. Dann hilft dir die Arge auch beim Umzug. Oder du suchst dir jetzt sofort einen Job an deinem Wohnort, sparst und wenn du genug zusammen hast, dann kannst du hinziehen wo du möchtest. Der Steuerzahler ist aber nicht dafür zuständig, dass du möglichst bequem und kostenfrei zu deiner Freundin kommst.

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Wozu überhaupt heiraten? Zum Glück ist das heutzutage nicht mehr notwendig. Eine Partnerschaft wird nicht glücklicher und stabiler, weil ihr den Seegen des Staates oder der Kirche habt. Wenn euch soviel an einer Zeremonie liegt, dann könnt ihr das auch für euch, ganz privat machen.

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Katzen schnurren nicht nur wenn sie sich wohl fühlen, sondern auch wenn sie Schmerzen haben. Geht mit dem Tier so schnell wie möglich zum Tierarzt und lasst es nicht noch länger leiden.

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Lass ihn am besten in der Box, bis er wieder völlig klar ist.

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Du bist natürlich nicht verpflichtet immer zu Hause zu hocken. Aber du bist verpflichtet zur Verfügung zu stehen und zu den Terminen zu erscheinen. Das sollte ja nicht so schwer sein, du hast ja jede Menge Zeit.

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Du weißt schon, dass auch deine mündliche Mitarbeit benotet wird?

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Ausgerenkt ist dein Nacken sicher nicht, denn dann könntest du dich gar nicht mehr bewegen. Ich denke du hast da eine starke Verspannung der Muskulatur, was sehr schmerzhaft ist. Versuch bitte nicht selbst das wieder "einzurenken" denn dabei könntest du dir die Bandscheiben kaputt machen und im schlimmsten Fall Lähmungen davontragen. Geh zum Arzt, der wird dir helfen.

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Ich hab mir mal deine bisherigen Fragen angeschaut und meine, dass du dich viel zu verrückt machst. Natürlich kann eine Schwangere einen Stuhl tragen und natürlich kann eine Schwangere nicht alle Aufregungen von sich fern halten. Im Normalfall ist das überhaupt kein Problem. Ein Problem könnte es aber sein, dass du dich wegen jeder Kleinigkeit so verrückt machst. Du stehst ja dadurch permanent unter Spannung und das überträgt sich auf das Kind. Also entspann sich, mach dir nicht so viele Sorgen und genieße deine Schwangerschaft, denn du bist nicht krank, sondern guter Hoffnung!

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Beim Alg I wird Einkommen nach dem Zuflussprinzip angerechnet, d. h. zu dem Zeitpunkt wo dem du es erhälst wird es auch angerechnet.

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